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Zertifikatspflicht - Tag 1 ohne Probleme und mit grosser Akzeptanz

DMZ –  POLITIK ¦ GESELLSCHAFT ¦ Walter Fürst ¦           

KOMMENTAR

 

Ohne Probleme wurde in der Schweiz die Zertifikatspflicht eingeführt. Keine grossen Wartezeiten, keine Zwischenfälle, keine negativen Auswirkungen. Die grosse Mehrheit ist froh, dass das Zertifikat endlich gekommen ist und man freut sich, sich endlich wieder frei bewegen zu können. Die Menschen fühlen sich wohler und sicherer. Masken sind an diversen Orten aber nach wie vor sehr zu empfehlen, wenn man ganz sicher sein will. 

Offenbar ist, den Unkenrufen zum Trotz, in der Bevölkerung doch fest verankert, dass Freiheit nicht bedeutet, dass man alles darf. "Meine Freiheit endet da, wo jene des anderen anfängt. Und mein Handeln darf niemandem schaden." Daher sichert das Recht unsere Freiheit nicht nur, sondern schränkt sie auch durch allgemeine Regeln und Pflichten ein. Das ist essenziell, damit das Gemeinwesen funktioniert.

 

Einige negative Stimmen gibt es, allerdings immer aus der selben kleinen Ecke der Massnahmengegner, die bereits seit Anfang der Pandemie immer etwas zu motzen hatten. Allerdings stellt man fest, dass genau diese Leute auch vor der Pandemie immer an etwas rummotzen musste, gerne in der Öffentlichkeit. Das Phänomen ist also durchaus nicht neu.

 

"Es sind die immer genau die gleichen Leute, die "motzen". Egal welches Thema sich gerade anbietet."

 

Geimpft, getestet oder genesen – seit gestern muss man an vielen Orten dies mit dem Covid-Zertifikat belegen. Vor allem in der Gastrobranche ist die Zertifikatspflicht umstritten. Viele haben Angst, dass keine Gäste mehr kommen und der Kontrollaufwand riesig ist. Diese Ängste sind unbegründet, wie sich bereits jetzt zeigt. Beides hat sich nicht bewahrheitet. Der Kontrollaufwand ist minimal. Und mit der Zeit wird es zur Routine, so wie die Masken. Alles für die Gesundheit der Allgemeinheit. Nichts daran ist negativ und wer das trotzdem behauptet hat noch nichts verstanden. Es wird auch künftig zum Alltag gehören, zum Glück, denn die Pandemie wird nicht plötzlich aufhören.

 

Bei der Mehrheit kommt die Zertifikatspflicht also gut an. „Ich fühl mich sicherer, dass nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene untereinander sind“, „Endlich darf ich wieder ins Restaurant, vorher war es zu unsicher.“, „Es ist schön, sich wieder frei bewegen zu können.“ und „Ich begrüsse das sehr. So gewinnen wir wieder Freiheiten zurück.“ waren nur einige Stimmen am gestrigen Tag.

 

Von Impfzwang durch die Hintertür zu reden, ist polemisch

Niemand wird gegen seinen Willen gewaltsam geimpft. Und es gibt sie nicht, die Impfpflicht. Die Menschen haben immer noch die Wahl: Wer sich nicht impfen lässt, kann sich einem Test unterziehen. Das finden alle Befragten genauso.

 

Fitnesscenter

Im Zuge unsere Recherchen und Umfrage bei Fitnesscenter-Betreibern ist die Bilanz überraschend positiv und überaus erfreulich ausgefallen. Keine Kündigungen, viele neue Abos abgeschlossen (von Leuten, die auf Zertifikatspflicht gewartet haben und sich erst jetzt wieder sicher fühlen), kein Kundenrückgang und ausschliesslich positive Feedbacks der Kunden. Wie lässt sich dies erklären, obschon doch medial die Geschichte immer ins andere Extrem verdreht wurde? Diese Frage stellten wir auch Claude Amman, Präsident des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter-Verbands (SFGV). Seine Antwort war nicht sehr erfreulich und liess uns wissen, dass wir anscheinend unsere Recherchen im Märliland gemacht hätten. Denn offenbar hat er und andere Betreiber gegenteilige Erfahrungen gemacht. Bereits vor der Einführung der Zertifikatspflicht will dieser Kunden verloren haben.

 

Befristete Ausweitung der Zertifikatspflicht - bedeutet

Auf der Basis dieser Gesamtsicht hat der Bundesrat entschieden, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. So soll eine Überlastung der Spitäler verhindert werden. Bis sich diese Massnahme auf die Situation in den Spitälern auswirkt, dauert es zwei bis drei Wochen. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

 

Dank Zertifikat Schliessungen verhindern

Das Zertifikat steht allen offen und hat sich bereits für Discos und Grossveranstaltungen bewährt. Es ermöglicht Veranstaltungen und Aktivitäten, die ohne Zertifikat zu gefährlich wären. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weil damit nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein, wird das Übertragungsrisiko stark reduziert. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.

 

Zertifikatspflicht für Innenräume

Im Innern von Restaurants und Bars gilt ab Montag, 13. September, eine Zertifikatspflicht. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.

 

Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern

An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen). Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

 

Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

 

Sanktionen für Nichtbeachten der Zertifikatspflicht

Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

 

Zertifikat darf im Arbeitsbereich genutzt werden

Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.

 

 

Quelle: admin.bag


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