DMZ – POLITIK ¦ GESELLSCHAFT ¦ Walter Fürst ¦
KOMMENTAR
Seit Montag braucht es in der Schweiz ein Corona-Zertifikat für den Besuch von z.B. Restaurants und Fitnesscentern. Es kann schweizweit eine erste überaus positive Bilanz gezogen werden. Die Betriebe und Gäste halten sich problemlos und vorbildlich an die Vorlagen. Nur ein, zwei Betriebe mussten bisher gebüsst werden, diese sind aber deshalb auch nicht wirklich erwähnenswert. Der angekündigte Widerstand blieb aus. Auch Betriebe, die sich dagegen stellen wollten, waren die ersten vier Tage vorbildlich bei der Arbeit.
Tausende Betriebe wurden in der Schweiz in den letzten vier Tagen kontrolliert. Rund 80 Prozent davon waren Gastrobetriebe, 20 Prozent waren Sport-, Kultur-, und Freizeitbetriebe. Nur eine verschwindend geringe Menge der Kontrollen sorgte wie gesagt für ein Nachspiel, dafür konsequent. Augen werden keine zugedrückt.
In Politik und Wirtschaft zeigt man sich beeindruckt, wie schnell und problemlos die Betriebe die Massnahmen umsetzen. An vielen Orten habe man gar eine perfekte Umsetzung angetroffen.
Offenbar ist, den Unkenrufen zum Trotz, in der Bevölkerung doch fest verankert, dass Freiheit nicht bedeutet, dass man alles darf. "Meine Freiheit endet da, wo jene des anderen anfängt. Und mein Handeln darf niemandem schaden." Daher sichert das Recht unsere Freiheit nicht nur, sondern schränkt sie auch durch allgemeine Regeln und Pflichten ein. Das ist essenziell, damit das Gemeinwesen funktioniert.
Die Zertifikatspflicht ist bereits gut akzeptiert, da die Betriebe auch feststellen konnten, dass nicht weniger Gäste kommen, sondern einfach ein paar neue. „Es gibt aber auch viele Gäste, die sich jetzt sicherer fühlen. Das dürfe nicht vergessen gehen. Die Zertifikatspflicht wird unter dem Strich sehr gut akzeptiert und wird für notwendig erachtet. Dass die Polizei wegen den Zertifikatskontrollen aktuell etwas häufiger unterwegs sind, wird von den Betrieben ebenfalls sehr gut aufgenommen. „Das gibt zusätzliche Sicherheit.“ Kein Auge zugedrückt wird auch bei den „Violetten Zonen“ von impfkritischen Gastronomen und Gewerblern. Da nützt für einmal kein „Täupelen“. Betriebe, die sich aus Prinzip weigern, die Zertifikate bei ihren Gästen zu kontrollieren, riskieren die Schliessung.
Auch ein Leiter, einer irrelevanten Gruppierung, ging ohne Zertifikat ins Restaurant und inszenierte so mit Medien einen „Fall“, der mit einer Busse endete. Peinliche Aktion – dafür steht er und seinesgleichen.
Ohne Probleme wurde in der Schweiz die Zertifikatspflicht eingeführt. Keine grossen Wartezeiten, keine Zwischenfälle, keine negativen Auswirkungen. Die grosse Mehrheit ist froh, dass das Zertifikat endlich gekommen ist und man freut sich, sich endlich wieder frei bewegen zu können. Die Menschen fühlen sich wohler und sicherer. Masken sind an diversen Orten aber nach wie vor sehr zu empfehlen, wenn man ganz sicher sein will.
Auch viele Fitnesszentren wurden kontrolliert mit dem selben positiven Fazit positiv. Vorbildliche Organisation bei den meisten, bei ein paar wenigen seien ein paar Massnahmen noch zu optimieren. Man werde dies entsprechend im Rahmen einer Nachkontrolle überprüfen.
Der Weg aus der Pandemie
Das Zertifikat, die Massnahmen und die Impfungen sind der Schlüssel zu mehr Freiheit und Sicherheit. Bereits seit Mitte Sommer müssen Konzert- und Festivalveranstalter ihre Zuschauerinnen und Zuschauer kontrollieren, ob sie ein Covid-Zertifikat haben. Das läuft ebenfalls problemlos und wird akzeptiert.
Die Bilanz:
- Vor allem die Gastronomen setzen die neuen Massnahmen vorbildlich um.
- Die Bevölkerung und das Gewerbe halten sich an die Vorgaben.
- Neue Regeln brauchen zwar Zeit, dennoch funktionieren diese grundsätzlich sehr gut.
- Kontrollen wurden freundlich aufgenommen worden
- Die Massnahmen wurden schnell umgesetzt worden
- Es gibt ein grosses Verständnis für die Massnahmen
- Die Zertifikatspflicht in den Restaurants muss sich noch ein wenig einspielen. In anderen Branchen ist das längst geschehen.
Die Schweiz ist endlich auf dem Weg und die Bevölkerung geht mit. Freude herrscht.
Von Impfzwang durch die Hintertür zu reden, ist polemisch
Niemand wird gegen seinen Willen gewaltsam geimpft. Und es gibt sie nicht, die Impfpflicht. Die Menschen haben immer noch die Wahl: Wer sich nicht impfen lässt, kann sich einem Test unterziehen. Das finden alle Befragten genauso.
Befristete Ausweitung der Zertifikatspflicht - bedeutet
Auf der Basis dieser Gesamtsicht hat der Bundesrat entschieden, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. So soll eine Überlastung der Spitäler verhindert werden. Bis sich diese Massnahme auf die Situation in den Spitälern auswirkt, dauert es zwei bis drei Wochen. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.
Dank Zertifikat Schliessungen verhindern
Das Zertifikat steht allen offen und hat sich bereits für Discos und Grossveranstaltungen bewährt. Es ermöglicht Veranstaltungen und Aktivitäten, die ohne Zertifikat zu gefährlich wären. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weil damit nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein, wird das Übertragungsrisiko stark reduziert. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.
Zertifikatspflicht für Innenräume
Im Innern von Restaurants und Bars gilt ab Montag, 13. September, eine Zertifikatspflicht. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.
Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern
An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen). Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.
Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten
Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.
Sanktionen für Nichtbeachten der Zertifikatspflicht
Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Zertifikat darf im Arbeitsbereich genutzt werden
Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.
Quelle: admin.bag
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