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DE: Historischer Schritt: Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut eingerichtet

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Berlin – In einem bedeutenden Fortschritt für die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände am 26. März 2025 das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut unterzeichnet. Die neue Instanz soll Streitfälle zur Restitution geraubter Kulturgüter effizienter und rechtsverbindlich klären. Die Reform wurde unter enger Einbindung des Zentralrats der Juden in Deutschland sowie der Jewish Claims Conference beschlossen.

 

Klare historische Verantwortung

Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz und sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch betonte die Bedeutung dieses Schrittes: „Das Verwaltungsabkommen bekräftigt unser klares Bekenntnis zur historischen Verantwortung. Die Schiedsgerichtsbarkeit wird gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien ermöglichen und den Betroffenen eine verbindliche Entscheidungsperspektive bieten.“

 

Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth unterstrich die Tragweite der Reform: „Mit der Einrichtung dieser Schiedsgerichtsbarkeit verbessern und beschleunigen wir die Restitution von NS-Raubgut erheblich. Die einseitige Anrufbarkeit wird dabei eine zentrale Rolle spielen und den Opfern der NS-Diktatur sowie ihren Nachkommen zu mehr Gerechtigkeit verhelfen.“

 

Rechtsverbindliche Entscheidungen und faires Verfahren

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, begrüßte die Reform als „Meilenstein“ und sprach sich für eine breite Beteiligung der Kommunen aus: „Die Kommunen stehen zu ihrer Verantwortung und werden aktiv daran mitwirken, dieses neue Verfahren erfolgreich umzusetzen.“

 

Die Reform sieht vor, dass Antragberechtigte die Schiedsgerichtsbarkeit einseitig anrufen können. Zudem werden die Entscheidungen der Schiedsgerichte verbindlich, was die Rechtssicherheit erhöht. Die Beweisführung folgt klaren Regelungen, um gerechte Lösungen auch für Jahrzehnte zurückliegende Fälle zu ermöglichen.

 

Nächste Schritte zur Umsetzung

Im nächsten Schritt werden die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in enger Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference benannt. Parallel dazu wird ein Evaluierungsgremium eingerichtet, um die Umsetzung zu begleiten.

 

Ein weiteres zentrales Element sind die „stehenden Angebote“, mit denen Kulturgut bewahrende Einrichtungen und Kommunen die Schiedsgerichtsbarkeit als alternativen Streitbeilegungsmechanismus offiziell anerkennen. Diese Angebote bilden die Grundlage für die Anrufbarkeit der neuen Institution.

 

Alle relevanten Dokumente, darunter die Schiedsordnung, der Bewertungsrahmen und die Mustervereinbarungen, stehen online zur Verfügung und können abgerufen werden: www.kulturstaatsministerin.de/schiedsgerichtsbarkeit-grundlagendokumente

Die Schiedsgerichtsbarkeit soll noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin setzt die bisherige Beratende Kommission ihre Tätigkeit fort.

 

 

 

 

 Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG


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