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CH: Schweiz passt Sanktionsregime an: Getrennte Verordnungen für ISIL, Al-Qaida und die Taliban

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Bern – Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegen Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung Al-Qaida oder den Taliban in zwei separate Verordnungen aufgeteilt. Damit reagiert die Schweiz auf mehrere Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrats. Die neuen Verordnungen treten am 15. Mai 2025 in Kraft.

 

Hintergrund der Massnahme

Bereits 1999 hatte der UNO-Sicherheitsrat Sanktionen gegen Al-Qaida und die Taliban verhängt, um der von diesen Gruppen ausgehenden Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit entgegenzuwirken. Die Schweiz setzte diese Sanktionen mit einer entsprechenden Verordnung um.

Im Jahr 2011 entschied der UNO-Sicherheitsrat, die Sanktionsregime zu trennen: eine Liste für Personen und Organisationen mit Taliban-Verbindungen und eine für Al-Qaida sowie, seit 2015, den Islamischen Staat (ISIL). Da die Sanktionsmassnahmen jedoch unverändert blieben, sah die Schweiz zunächst keinen Handlungsbedarf und führte die Regelungen in einer gemeinsamen Verordnung fort.

 

Anpassungen an neue internationale Vorgaben

In den vergangenen Jahren wurden die beiden Sanktionsregime durch den UNO-Sicherheitsrat weiterentwickelt, insbesondere im Hinblick auf humanitäre Ausnahmen. Um diesen Neuerungen Rechnung zu tragen, trennt die Schweiz die bestehenden Bestimmungen nun ebenfalls in zwei separate Verordnungen:

  1. Verordnung über Massnahmen gegen Personen und Organisationen mit Verbindungen zu ISIL und Al-Qaida (bisherige Verordnung, inhaltlich revidiert und umbenannt)

  2. Verordnung über Massnahmen gegen Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Taliban (neu geschaffen)

Die Anhänge mit den Namen sanktionierter Personen und Organisationen wurden entsprechend aufgeteilt. Die bestehenden Sanktionen sowie die vorgesehenen humanitären Ausnahmen bleiben unverändert bestehen.

 

Bedeutung der Massnahme

Mit der Aufteilung folgt die Schweiz den internationalen Vorgaben und unterstreicht ihr Engagement für eine konsequente Umsetzung von UNO-Sanktionen. Die Massnahme stellt sicher, dass künftige Anpassungen der Sanktionsregime einfacher und transparenter umgesetzt werden können. Die klare Trennung der Regime erleichtert zudem die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und Organisationen.

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

 

Staatssekretariat für Wirtschaft

http://www.seco.admin.ch 


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