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AT: Messertrageverbot: Initiative für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦

 

Wien – Angesichts der zunehmenden Zahl an Messerangriffen in öffentlichen Räumen, insbesondere in urbanen Gebieten, hat die Grüne Abgeordnete Agnes-Sirkka Prammer einen Entschließungsantrag (44/A(E)) eingebracht, der ein generelles Messertrageverbot an öffentlichen Orten vorsieht. Der Vorstoß soll zu einer Reduzierung der Gewaltverbrechen beitragen und die Sicherheit in der Bevölkerung erhöhen.

 

Laut Antrag sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen: Messer dürfen weiterhin für berufliche oder sportliche Zwecke sowie zum Verzehr von Speisen genutzt werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stehen. Wer mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt aufweist oder anderweitig beeinträchtigt ist, soll demnach kein Messer mit sich führen dürfen. "Alkohol steigert das Risiko für gewalttätige Auseinandersetzungen erheblich", argumentiert Prammer in der Begründung ihres Antrags.

 

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass besonders gefährliche Messer, darunter Macheten oder Klingen ab einer bestimmten Länge, nicht an Jugendliche verkauft werden dürfen. Ziel sei es, das Gewaltpotenzial insbesondere unter jungen Menschen einzudämmen und präventive Maßnahmen zu verstärken.

 

Ergänzend zum Messertrageverbot wird im Antrag auch eine strengere Regulierung von Feuerwerkskörpern gefordert. Künftig soll das Mitführen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum untersagt werden. Zudem sollen die Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse erhalten, um Personen auf das Mitführen von Sprengstoff oder pyrotechnischen Gegenständen zu durchsuchen.

 

Der Antrag stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Während Befürworterinnen und Befürworter darin einen wichtigen Schritt zur Kriminalitätsbekämpfung sehen, warnen Kritikerinnen und Kritiker vor einer potenziellen Einschränkung individueller Freiheiten und der Umsetzbarkeit eines flächendeckenden Verbots. Die parlamentarische Debatte über den Antrag dürfte daher kontrovers ausfallen.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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