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Ermittlungen gegen „Nius“ wegen verbotener Veröffentlichung von Gerichtsakten

DMZ – MEDIEN ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦ 

 

Wie der Tagesspiegel in einem exklusiven Bericht vom 4. März 2025 meldet, ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche des News-Portals „Nius“. Das von Julian Reichelt, dem ehemaligen Chefredakteur der Bild-Zeitung, gegründete Medium hatte im November 2024 einen Durchsuchungsbeschluss veröffentlicht, der im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen einen Mann aus Bayern steht. Dieser soll in einem Social-Media-Kanal ein Bild von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit der Bezeichnung „Schwachkopf Professional“ verbreitet haben.

 

Laut Tagesspiegel könnte „Nius“ mit der Veröffentlichung des Beschlusses gegen Paragraf 353 d des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen haben. Dieser verbietet die Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus laufenden Strafverfahren, bevor diese in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden oder das Verfahren abgeschlossen ist. Der Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

 

Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Zeitung, dass ein Anfangsverdacht gegen „Nius“ vorliegt und zudem eine Strafanzeige eingegangen ist. Eine Stellungnahme von „Nius“ liegt bislang nicht vor. Auch auf mehrfache Anfragen des Tagesspiegel hat das Portal bisher nicht reagiert.

 

Der Fall hat eine breite Debatte über die Grenzen der Pressefreiheit ausgelöst. Während Kritiker eine Einschränkung journalistischer Arbeit sehen, argumentieren Befürworter des Gesetzes, dass die Vorschrift notwendig sei, um die Integrität von Strafverfahren zu schützen und unzulässige Einflussnahme zu verhindern. Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) kritisiert, dass der Paragraf die Pressefreiheit gefährde und es Medien unmöglich mache, Originaldokumente zu veröffentlichen. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich für eine Reform der Regelung ausgesprochen.

 

Ob es zu einer Anklage gegen die Verantwortlichen von „Nius“ kommt, bleibt abzuwarten. Sollte es dazu kommen, könnte sich das Portal gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wehren und den Fall bis vor den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht bringen. Ein solches Verfahren könnte weitreichende Folgen für den journalistischen Umgang mit Gerichtsakten und die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Justizschutz haben.


 

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