· 

Kanada: Maskenpflicht kehrt in Einrichtungen des Gesundheitswesens zurück

DMZ – INTERNATIONAL¦ L. Wallner  

 

Am 6. Januar 2025 gab das Gesundheitsministerium von British Columbia bekannt, dass die Maskenpflicht in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die von den Gesundheitsbehörden der Provinz betrieben oder beauftragt werden, wieder eingeführt wird. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime, betreutes Wohnen sowie ambulante Kliniken und andere Versorgungseinrichtungen.

 

Diese Entscheidung folgt auf einen deutlichen Anstieg von Atemwegserkrankungen wie Influenza und RSV (Respiratorisches Synzytialvirus) in der gesamten Provinz. Die Gesundheitsbehörden befürchten, dass die anhaltend hohe Zahl an Erkrankungen das Gesundheitssystem überlasten könnte. Um die Verbreitung dieser Krankheiten einzudämmen und vermeidbare Infektionen zu verhindern, müssen alle Gesundheitsfachkräfte, Besucher, Auftragnehmer und Freiwilligen in den betroffenen Einrichtungen medizinische Masken tragen. Dies betrifft nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch alle, die in engem Kontakt mit den Patienten, Klienten oder Bewohnern stehen.

 

„Wir müssen weiterhin sicherstellen, dass unsere vulnerablen Patienten und Pflegeeinrichtungen bestmöglich geschützt sind“, erklärte Gesundheitsministerin Adrian Dix. „Diese präventive Maßnahme wird dazu beitragen, die Sicherheit von Pflegepersonal, Patienten und Bewohnern zu gewährleisten.“

 

Die Maskenpflicht gilt in allen Bereichen der Einrichtung, in denen Patienten, Klienten oder Bewohner aktiv betreut werden. Dazu gehören:

  • Wartebereiche, einschließlich Notaufnahmen
  • Einrichtungen der häuslichen und gemeindebasierten Pflege (einschließlich der Privathaushalte der Klienten)
  • Orte, an denen Notfalldienste erbracht werden, wie Kranken- und Rettungswagen

Besonders in den letzten Wochen hatten Pflegeeinrichtungen vermehrt mit Engpässen zu kämpfen, da auch viele Pflegekräfte erkrankten. Die Maskenpflicht soll daher nicht nur dem Schutz der Patienten dienen, sondern auch dazu beitragen, die Arbeitskraft des Pflegepersonals zu erhalten.

 

Was bedeutet das für die Gemeinschaft?

In Gemeinschaftskliniken ist das Tragen von Masken derzeit nicht erforderlich, da dort keine akuten Fälle von Atemwegserkrankungen gemeldet wurden. Es wird jedoch empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da die Lage sich schnell ändern kann.

 

Die neue Regelung wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 in Kraft bleiben. Gesundheitsbehörden ermutigen alle, weiterhin die Hygieneregeln zu befolgen und die Gesundheitseinrichtungen nicht unnötig zu überlasten. Weitere Informationen zu den Vorschriften und möglichen Ausnahmen sind auf der Website der Regierung von British Columbia zu finden.

 

Fazit:

Mit dieser Entscheidung reagiert die Provinz auf die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Sie setzt auf einen vorsichtigen, aber notwendigen Schutzmechanismus, um die Belastung des Systems zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Besonders für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, die zu den Risikogruppen gehören, ist diese Maßnahme von enormer Bedeutung.

 

Für Fragen zur Maskenpflicht wird empfohlen, sich an die zuständige regionale Gesundheitsbehörde zu wenden.


 

Unterstützen Sie uns jetzt!

Seit unserer Gründung steht die DMZ für freien Zugang zu Informationen für alle – das ist unser Alleinstellungsmerkmal. Wir möchten, dass jeder Mensch kostenlos faktenbasierte Nachrichten erhält, und zwar wertfrei und ohne störende Unterbrechungen.

Unser Ziel ist es, engagierten und qualitativ hochwertigen Journalismus anzubieten, der für alle frei zugänglich ist, ohne Paywall. Gerade in dieser Zeit der Desinformation und sozialen Medien ist es entscheidend, dass seriöse, faktenbasierte und wissenschaftliche Informationen und Analysen für jedermann verfügbar sind.

Unsere Leserinnen und Leser machen uns besonders. Nur dank Ihnen, unserer Leserschaft, existiert die DMZ. Sie sind unser größter Schatz.

Sie wissen, dass guter Journalismus nicht von selbst entsteht, und dafür sind wir sehr dankbar. Um auch in Zukunft unabhängigen Journalismus anbieten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Setzen Sie ein starkes Zeichen für die DMZ und die Zukunft unseres Journalismus. Schon mit einem Beitrag von 5 Euro können Sie einen Unterschied machen und dazu beitragen, dass wir weiterhin frei berichten können.

Jeder Beitrag zählt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentare: 0