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In einem entscheidenden Schritt zur Stärkung der größten deutschen Kultureinrichtung haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Umlaufverfahren auf ein neues Finanzierungsabkommen für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) geeinigt. Ab dem Jahr 2026 sollen die jährlichen Beiträge zur Finanzierung der SPK um insgesamt 12 Millionen Euro erhöht werden, wovon der Bund 9 Millionen Euro übernimmt.
Ein starkes Signal für die deutsche Kulturlandschaft
Kulturstaatsministerin Claudia Roth bezeichnete das Abkommen als „ein klares, parteiübergreifendes Bekenntnis von Bund und Ländern zur größten deutschen Kultureinrichtung“. Sie betonte die Bedeutung der Entscheidung angesichts angespannter Haushaltslagen: „Durch die Mittelerhöhung stärken Bund und Länder auch die Kulturlandschaft Berlins. Dieses Abkommen ist ein wichtiges politisches Zeichen.“
Darüber hinaus appellierte Roth an den Bundestag, das ebenfalls im Zuge der Reformen vorgelegte neue SPK-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden: „Dieses wichtige Gesetz kann und sollte unbedingt breite parteiübergreifende Unterstützung finden. Dafür werbe ich bei allen demokratischen Fraktionen.“
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Ein kulturelles Schwergewicht
Mit 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten ist die SPK die größte Kultureinrichtung Deutschlands und genießt weltweite Bedeutung. Ihre gesamtstaatliche Bedeutung spiegelt sich auch in der Finanzierung wider: Der Bund übernimmt drei Viertel der laufenden Betriebskosten sowie die Baukosten in vollem Umfang. Dennoch wurden in den vergangenen Jahren Schwächen in der Struktur und Finanzierung der Stiftung deutlich. Das bisherige Finanzierungsabkommen stammt aus dem Jahr 1996 und war nicht mehr zeitgemäß.
Reformprozess nimmt Fahrt auf
Das neue Finanzierungsabkommen ist ein zentraler Bestandteil eines umfassenden Reformprozesses, den Bund und Länder gemeinsam mit der SPK angestoßen haben. Ziel ist es, die Stiftung auf eine solide finanzielle Basis zu stellen und ihre Strukturen zu modernisieren, um ihre herausragenden Sammlungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Nach Zustimmung der Länderparlamente soll das Abkommen bis zum 12. März 2025 von Bundeskanzler Scholz sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Bereits am 13. November 2024 hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein neues SPK-Gesetz beschlossen, das inzwischen dem Bundestag vorliegt. Dieses Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Reformen und ist essenziell, um die ambitionierten Ziele der SPK zu erreichen.
Ein Blick in die Zukunft
Die Reformen und die erhöhten Finanzmittel sollen die SPK in die Lage versetzen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und ihre Bedeutung als kulturelles Aushängeschild Deutschlands zu festigen. Mit dem neuen Abkommen setzen Bund und Länder ein deutliches Zeichen für die Zukunft der deutschen Kulturlandschaft – und für die Stärkung Berlins als Zentrum des kulturellen Lebens.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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