AT: Reform der Strafprozessordnung: Schutz der Bürger:innen im Fokus

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner  

 

Wien – Die Abgeordneten des Nationalrats beraten am dritten Plenartag nach den Wahlen über eine umfassende Reform der Strafprozessordnung (StPO), die auch Änderungen bei der Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern wie Handys und Laptops vorsieht. Die Gesetzesänderung ist notwendig, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bisherigen Regelungen beanstandet hat.

 

Künftig wird die Sicherstellung solcher Datenträger eine richterliche Genehmigung erfordern. Nur in Fällen von Gefahr im Verzug sind Ausnahmen vorgesehen, die jedoch strenge Protokollierungspflichten mit sich bringen. Mit der Reform soll auch der Opferschutz gestärkt werden. Vorgesehen sind spezialisierte Zuständigkeiten für Verfahren wegen häuslicher Gewalt sowie Erleichterungen für Opfer von Hass im Netz.

 

Die Änderungen umfassen zudem eine Verkürzung der maximalen Ermittlungsdauer von drei auf zwei Jahre, was die Verfahrensbeschleunigung fördern soll. Die FPÖ kritisierte die geplante Reform und forderte eine stärkere Trennung der Datenauswertung von den ermittelnden Behörden. Ihr Antrag wurde jedoch im Ausschuss abgelehnt.

 

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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