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Bern – Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember erneut das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Betroffen ist eine Möwe, bei der das Virus identifiziert wurde. Dies ist der zweite bestätigte Fall in der Schweiz in diesem Jahr. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat angesichts der Situation unverzüglich Massnahmen eingeleitet, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und das Geflügel zu schützen. Eine neue Verordnung tritt am 14. Dezember 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2025.
Schutzmassnahmen entlang von Bodensee und Rhein
Als direkte Reaktion auf den Fall im Thurgau hat das BLV ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von drei Kilometern entlang des Bodensees und des Rheins eingerichtet. Innerhalb dieser Zone gelten strenge Vorschriften für Geflügelhaltungen. Die Massnahmen sollen vor allem verhindern, dass Wildvögel mit Hausgeflügel in Kontakt kommen, um eine weitere Verbreitung des hoch ansteckenden Virus zu unterbinden.
Zu den Vorschriften gehören erhöhte Hygienestandards sowie präventive Schutzvorkehrungen in gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen. Diese Massnahmen sollen insbesondere das Risiko minimieren, dass Hausgeflügel durch den Kot infizierter Wildvögel angesteckt wird.
Geflügelhaltende in der Pflicht
Das BLV ruft Geflügelhaltende in der gesamten Schweiz zu erhöhter Wachsamkeit auf. Symptome wie erhöhte Krankheits- oder Todesfälle, ein Rückgang der Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme bei Geflügel sollten unverzüglich einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden. Zudem sind alle Geflügelhaltungen – sowohl gewerbliche als auch private – bei den zuständigen kantonalen Behörden zu registrieren, um eine bessere Kontrolle und Unterstützung bei potenziellen Ausbrüchen zu gewährleisten.
Risiken für Menschen und Verhalten bei toten Wildvögeln
Das Vogelgrippevirus wird nur selten auf den Menschen übertragen, und dies meist nur bei sehr engem Kontakt. Der Konsum von Geflügelprodukten wie Pouletfleisch und Eiern ist daher unbedenklich, sofern sie korrekt zubereitet werden. Dennoch wird empfohlen, verendete Wildvögel nicht zu berühren. Solche Funde sollten den zuständigen Behörden wie der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst gemeldet werden.
Langfristige Herausforderung
Die Vogelgrippe hat sich in Europa fest etabliert und stellt eine andauernde Bedrohung für Wildvögel und Hausgeflügel dar. Die Schweiz ist durch die Zugvögel in ihrer Rolle als Überträger besonders betroffen. Experten betonen, dass die konsequente Einhaltung der Schutzmassnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Geflügelhaltenden entscheidend sind, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Weitere Informationen sowie aktuelle Entwicklungen sind auf den Websites des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie des Instituts für Virologie und Immunologie verfügbar.
Herausgeber
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch
Institut für Virologie und Immunologie
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