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Bern – Die von der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Elisabeth Baume-Schneider, angeordnete Administrativuntersuchung zu den Abweichungen bei den Finanzperspektiven der AHV hat ihren ersten Meilenstein erreicht. Der Bericht der Zürcher Kanzlei Bratschi wurde dem EDI Ende November übergeben und dem Bundesrat vorgestellt. Die eingehende Prüfung des Berichts und die Ableitung konkreter Maßnahmen stehen nun im Fokus.
Hintergrund der Untersuchung
Im Sommer 2024 war es zu deutlichen Abweichungen in den langfristigen AHV-Finanzprognosen gekommen, die Fragen zur Methodik der Berechnungen aufwarfen. Ziel der Untersuchung war, die Ursachen für die unplausiblen Prognosen und die Abläufe im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu analysieren.
Zentrale Ergebnisse des Berichts
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Kein Rechenfehler, aber methodische Defizite
Die Untersuchung konnte ausschließen, dass falsche Rechenoperationen die Ursache der Abweichungen waren. Zwei Funktionen im Berechnungsprogramm hatten jedoch, durch unzureichende methodische Implementierung, zu verzerrten Prognosen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren geführt. Laut einem externen mathematischen Sachverständigen liegt das Problem nicht in den Funktionen selbst, sondern in der unzureichenden methodischen Verankerung bei ihrer Einführung. -
Keine Versäumnisse bei der Kommunikation
Dem BSV wurde im Bericht bescheinigt, angemessen auf die festgestellten Abweichungen reagiert zu haben. Die zeitintensive Aufarbeitung sei notwendig gewesen, um valide Alternativmodelle zu entwickeln. Gleichzeitig sei die Kommunikation im Sommer 2024 weder überhastet noch zu spät erfolgt, da sie durch die Fristen für politische Entscheidungen, insbesondere zur 13. AHV-Rente, beeinflusst war. -
Mangelnde Nachvollziehbarkeit und Dokumentation
Ein gravierendes Problem stellte die fehlende Nachvollziehbarkeit des Berechnungsprogramms dar. Dies sei insbesondere auf eine mangelhafte Dokumentation und unzureichende Qualitätskontrollen zurückzuführen. Die Untersuchung stellte fest, dass diese Schwächen bereits länger bekannt waren, jedoch aufgrund knapper personeller Ressourcen nicht angegangen werden konnten. Den verantwortlichen Mitarbeitenden, einschließlich der Leitung des BSV, wurde keine Verletzung der Sorgfaltspflicht attestiert.
Nächste Schritte
Das EDI kündigte an, die Ergebnisse des Berichts umfassend zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Ziel ist es, ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, insbesondere durch:
- Optimierung der Qualitätskontrollen
- Stärkung der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
- Verbesserung des internen Wissenstransfers
Vor der geplanten Veröffentlichung des Berichts Anfang 2025 erhalten die betroffenen Personen die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Erste Korrekturen bereits umgesetzt
Das BSV hatte bereits im Mai 2024 erste Unstimmigkeiten in den Berechnungen identifiziert und die Öffentlichkeit im August über die Korrekturen informiert. Neue Berechnungsmodelle wurden Mitte September präsentiert, um die Prognosen zu aktualisieren und zu präzisieren.
Ausblick
Die Ergebnisse der Administrativuntersuchung werfen ein Licht auf strukturelle Schwächen innerhalb der Prozesse des BSV. Das EDI hat die Bedeutung von Präzision und Transparenz in der langfristigen Finanzplanung unterstrichen und signalisiert, dass Reformen mit Nachdruck vorangetrieben werden sollen.
Herausgeber: Generalsekretariat EDI
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