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Bern – Trotz zahlreicher Präventionsmaßnahmen bleibt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Laut einer neuen Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) haben ein Drittel der Arbeitnehmenden sexuelle Belästigung erlebt. Besonders alarmierend: Mehr als die Hälfte der Befragten berichtete von sexistischen oder sexuellen Verhaltensweisen. Frauen, junge Berufstätige und Auszubildende sind überdurchschnittlich stark betroffen.
Die Studie, die als Teil der Gleichstellungsstrategie 2030 veröffentlicht wurde, hebt hervor, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Schutzmaßnahmen zu ergreifen – ein Anspruch, der in der Realität oft unzureichend umgesetzt wird.
Weit verbreitete Belästigung trotz gesetzlicher Verbote
Sexuelle Belästigung wird in der Schweiz als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eingestuft und ist im Gleichstellungsgesetz ausdrücklich verboten. Die aktuelle Untersuchung baut auf einer früheren Studie von 2008 auf und erfasst ein breites Spektrum an Verhaltensweisen – von sexistischen Witzen und obszönen Gesten bis hin zu schwerwiegenden Übergriffen.
Die Ergebnisse sind ernüchternd:
- 33 % der Arbeitnehmenden haben sexuelle Belästigung im Laufe ihres Erwerbslebens erlebt.
- Frauen sind mit 44 % deutlich häufiger betroffen als Männer (17 %).
- 52 % der Befragten gaben an, mindestens eine sexistische oder sexuelle Verhaltensweise erlebt zu haben.
Insbesondere jüngere Frauen zwischen 16 und 25 Jahren sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Ein Drittel von ihnen berichtete über Vorfälle allein in den letzten zwölf Monaten. Betroffen sind häufig Branchen mit intensiven Kundenkontakten wie Gastronomie, Gesundheitswesen und Banken.
Fehlende Prävention und Lücken im Wissen
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu etablieren. Dennoch verfügen 20 % der Betriebe über keinerlei solche Strukturen. Viele Unternehmen nehmen sexuelle Belästigung zwar ernst, doch die Studie zeigt, dass sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende oft unzureichend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
Empfehlungen und Maßnahmen
Die Studie fordert eine verstärkte Sensibilisierung und Aufklärung sowie klare betriebliche Strukturen, um Betroffene zu ermutigen, Vorfälle zu melden. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:
- Überarbeitung und Aktualisierung von Informations- und Schulungsunterlagen.
- Branchenübergreifende Leitlinien zur Prävention und Intervention.
- Klare Ansprechpartner und Prozesse innerhalb von Unternehmen.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung darstellt. EBG und SECO kündigten an, ihre Unterstützungsangebote auszubauen und diese im kommenden Jahr zu publizieren.
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