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Bern – Angesichts möglicher Stromengpässe hat der Bundesrat Maßnahmen für den Schienenverkehr, den Mobilfunk sowie den Post- und Zahlungsverkehr weiterentwickelt. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit dieser zentralen Sektoren im Fall einer schweren Strommangellage sicherzustellen. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe basieren auf Vernehmlassungen und wurden an die Rückmeldungen angepasst.
Maßnahmen für kritische Bereiche
Bei einer Strommangellage wird die verfügbare Energie gezielt bewirtschaftet, um die Grundversorgung aufrechtzuerhalten und einen Kollaps der Infrastruktur zu verhindern. Drei der insgesamt vier erarbeiteten Verordnungsentwürfe wurden nach der Vernehmlassung überarbeitet und dem Bundesrat erneut vorgelegt. Sie umfassen:
- den öffentlichen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene,
- den Mobilfunk,
- den Post- und Zahlungsverkehr.
Die Verordnung für Abwasserreinigungsanlagen wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Veränderungen und Prioritäten
Im Bereich des Schienenverkehrs wurde das Konzept überwiegend positiv aufgenommen, jedoch in einigen Punkten modifiziert. So sollen beispielsweise Autoverladungen vom Personenverkehr nicht betroffen sein. Ebenso können Kantone Ausnahmen für Ortschaften beantragen, die ausschließlich über den öffentlichen Verkehr erschlossen sind. Außerdem wird der Güterverkehr prioritär behandelt, um eine stabile Versorgung der Wirtschaft zu gewährleisten.
Im Mobilfunkbereich wurde der Zugang zu Notrufdiensten, Informationsplattformen von Bund und Kantonen sowie der Alarmierungs-App Alertswiss als besonders kritisch eingestuft. Mobilfunkanbieter werden verpflichtet, diese Dienste auch bei eingeschränktem Stromverbrauch zu gewährleisten.
Für die Post- und Zahlungsverkehrsdienste gab es keine wesentlichen Änderungen. Allerdings wird erwartet, dass die Post ihren Grundversorgungsauftrag in reduziertem Umfang erfüllt, indem sie stromsparende Prioritäten setzt.
Einordnung der Maßnahmen
Die vorgelegten Verordnungen sollen Akteuren ermöglichen, sich rechtzeitig auf den Ernstfall vorzubereiten. Sie schaffen einheitliche Standards für den Umgang mit einer Mangellage und gewährleisten, dass die Interessen der Gesellschaft und Wirtschaft bestmöglich berücksichtigt werden. Der Bundesrat betonte jedoch, dass die Verordnungen erst im Bedarfsfall angepasst und durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Kraft gesetzt werden.
Die vorgesehenen Maßnahmen verdeutlichen die Ernsthaftigkeit, mit der die Schweizer Regierung auf potenzielle Energiemangellagen reagiert. Sie zeigen auch, dass eine transparente Kommunikation und die Beteiligung der betroffenen Branchen wesentliche Elemente eines effektiven Krisenmanagements sind.
Hintergrund
Die aktuelle Energiekrise hat in vielen Ländern zu Diskussionen über die Resilienz kritischer Infrastrukturen geführt. Die Schweiz nimmt hier eine proaktive Rolle ein, indem sie branchenspezifische Lösungen entwickelt, die flexibel auf die jeweilige Situation reagieren können. Besonders die explizite Priorisierung des Güterverkehrs und der Notfalldienste zeigt, wie zentral diese Bereiche für die Stabilität des Landes eingeschätzt werden.
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
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