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AT: Technische Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes: Wegweisende Anpassungen ohne Mehrkosten

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦

 

Die österreichische Haushaltsrechtsreform, die seit 2009 schrittweise umgesetzt wurde, zielt darauf ab, eine stärkere Ziel- und Wirkungsorientierung in der Budgetplanung und -führung zu etablieren.

 

Nach der Einführung in zwei Etappen folgte 2017/18 eine umfassende Evaluierung. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen bilden die Grundlage für die nächste Phase der Reform, die durch die COVID-19-Pandemie jedoch ins Stocken geraten war.

Um die Reform fortzusetzen, wurde eine Aufteilung in zwei separate Gesetzespakete beschlossen:

 

  • Technisches Paket: Dieses umfasst notwendige legistische, prozedurale und redaktionelle Anpassungen. Konkret werden unter anderem Änderungen im Bundesministeriengesetz (BMG) integriert, Stichtage angepasst und rechtliche Klarstellungen vorgenommen.
  • Inhaltliches Paket: Hier sollen komplexere Themen wie die Verwendung von Rücklagen und die Weiterentwicklung der Wirkungsorientierung behandelt werden.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf (10 d.B.) soll das technische Paket umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind vor allem formaler Natur und verursachen keine zusätzlichen Kosten. Ursprünglich war die Novelle bereits vor dem Ende der letzten Gesetzgebungsperiode eingebracht worden, konnte jedoch nicht mehr beschlossen werden.

 

Die nun geplante Umsetzung ist ein notwendiger Schritt, um die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen zu modernisieren und den Reformprozess fortzusetzen. Die eigentlichen inhaltlichen Diskussionen und Verhandlungen werden im Rahmen des zweiten Pakets folgen, das aufgrund des höheren Abstimmungsbedarfs gesondert behandelt wird.

 

Diese Novelle zeigt, wie sich Österreich auch in herausfordernden Zeiten bemüht, die Verwaltung effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten. Die Umsetzung des technischen Pakets markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und wirkungsorientierten Haushaltsführung.   

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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