AT: Mehr Transparenz bei Personalausgaben und Finanzerträgen: Haushaltsrecht wird reformiert

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦ 

 

Eine umfassende Novelle des Haushaltsrechts soll künftig für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Finanzen des Bundes sorgen. Besonders die Darstellung von Auszahlungen für Personal und betrieblichen Sachaufwand steht dabei im Fokus. Ab dem Bundesfinanzgesetz 2027 wird die bisherige Mittelverwendungsgruppe „operative Verwaltungstätigkeit“ in zwei separate Kategorien aufgeteilt: Auszahlungen für Personal und Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand.

 

Diese Änderung ermöglicht eine detailliertere Übersicht über die Geldflüsse, die im Finanzierungshaushalt ausgewiesen werden. Zusätzlich wird eine neue Mittelverwendungsgruppe für Finanzerträge und Finanzaufwand eingeführt. Dadurch sollen Geldflüsse, die mit entsprechenden Erträgen und Aufwendungen zusammenhängen, klarer abgebildet werden.

 

Verpflichtende Offenlegung von Förderungen

Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft Förderungen, die vom Bund finanziert, aber im Namen anderer Rechtsträger ausbezahlt werden. Bislang wurden diese lediglich auf freiwilliger Basis gesondert ausgewiesen. Zukünftig soll die gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden, solche Förderungen klar zu deklarieren. Dies soll die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung erheblich verbessern.

 

Datenschutzrechtliche Ergänzungen

Die Novelle enthält auch Ergänzungen zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Haushaltsrecht. Ziel ist es, sicherzustellen, dass bei der Erhebung und Verarbeitung von Finanzdaten die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf sensible Personaldaten.

 

Fokus auf Transparenz und Verantwortung

Mit dieser Reform verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Transparenz und Verantwortlichkeit im öffentlichen Finanzwesen zu stärken. Experten sehen in den Änderungen einen Schritt in Richtung moderner Haushaltsführung, der sowohl die Effizienz der Verwaltung als auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Umgang mit Steuergeldern fördern könnte.

 

Die geplanten Änderungen gelten als komplex, da sie sowohl technische Anpassungen als auch neue Berichtspflichten beinhalten. Sie sollen jedoch bis zum Jahr 2027 vollständig implementiert sein, um den Übergang für alle betroffenen Institutionen zu erleichtern.   

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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