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Bern – Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterliegen, wird im Jahr 2025 deutlich ansteigen. Dies betrifft 6,5 Prozent der Erwerbstätigen – mehr als doppelt so viele wie im laufenden Jahr. Neu auf der Liste sind unter anderem Führungskräfte im Vertrieb und Marketing sowie Servicehilfskräfte in Restaurants. Diese Anpassung hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, heute bekannt gegeben.
Warum die Anpassung?
Die Stellenmeldepflicht greift in Berufsarten, deren durchschnittliche Arbeitslosenquote über 5 Prozent liegt. Diese Schwelle wurde in der Referenzperiode von Oktober 2023 bis September 2024 bei mehreren Berufsgruppen überschritten. So stieg die Arbeitslosenquote der Servicehilfskräfte auf 5,1 Prozent, nachdem sie 2024 noch bei 4,1 Prozent gelegen hatte. Auch die Arbeitslosenquote insgesamt erhöhte sich leicht auf 2,3 Prozent – ein Anstieg von 0,3 Prozentpunkten gegenüber der vorherigen Periode.
Führungskräfte im Vertrieb und Marketing, zuletzt 2022 meldepflichtig, kehren nach zweijähriger Pause auf die Liste zurück. Die Servicehilfskräfte, die bereits 2022 und 2023 der Meldepflicht unterstanden hatten, werden aufgrund der aktuellen Entwicklung wieder in die Verordnung aufgenommen.
Bedeutung der Stellenmeldepflicht
Die Stellenmeldepflicht ist Teil des Maßnahmenpakets zur Förderung der Arbeitsmarktintegration. Arbeitgeber sind verpflichtet, offene Stellen in meldepflichtigen Berufsarten zuerst dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden. Dadurch sollen Arbeitslose bevorzugt vermittelt werden, bevor die Stellen öffentlich ausgeschrieben werden.
Mit der aktuellen Anpassung steigt die Zahl der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten von derzeit 3,2 Prozent auf 6,5 Prozent. Besonders betroffen sind:
- Hilfsarbeitskräfte im Bau (89'080 Erwerbstätige)
- Führungskräfte in Vertrieb und Marketing (45'180 Erwerbstätige)
- Servicehilfskräfte in Restaurants (33'497 Erwerbstätige)
Neue Verordnung tritt 2025 in Kraft
Die aktualisierte Verordnung wird am 1. Januar 2025 wirksam. Alle bisher meldepflichtigen Berufsarten bleiben auf der Liste. Die vollständige Übersicht ist auf der Plattform arbeit.swiss verfügbar.
Das WBF aktualisiert die Liste jährlich auf Basis der Schweizerischen Berufsnomenklatur des Bundesamts für Statistik (BFS). Grundlage für die Berechnung der Arbeitslosenquote ist der zwölfmonatige Durchschnitt.
Ein Signal für den Arbeitsmarkt
Die Ausweitung der Meldepflicht spiegelt die Bemühungen wider, die Integration von Arbeitslosen weiter zu fördern. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit, vor allem in spezifischen Berufsgruppen, zeigt jedoch, dass der Arbeitsmarkt vor Herausforderungen steht. Die Stellenmeldepflicht bleibt dabei ein wichtiges Instrument, um Arbeitslose schneller und gezielter wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Herausgeber:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
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