DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Berichte des Rechnungshofs zeigen überwiegend keine zusätzlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit durch berufliche Interessenvertretungen
Wien – Neue Transparenzregeln zur Parteienfinanzierung, die Anfang 2023 in Kraft traten, verpflichten berufliche Interessenvertretungen wie die Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer oder Ärztekammer, ihre Werbeausgaben vor Wahlen offenzulegen. Ziel ist es, möglichen Einflussnahmen auf den politischen Prozess entgegenzuwirken. Zu den ersten Prüfungen dieser Art wurden dem Nationalrat nun Berichte zu den Ausgaben vor der Nationalratswahl 2024 vorgelegt. Sie zeigen: Die Kammern haben ihre Werbeausgaben im Vorfeld der Wahl überwiegend nicht erhöht.
Viele Kammern melden keine zusätzlichen Ausgaben
Ein Großteil der betroffenen Organisationen, darunter die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeiterkammer, die Apothekerkammer sowie verschiedene Landes- und Fachvertretungen, gab an, zwischen dem Stichtag 9. Juli und dem Wahltag am 29. September 2024 keine Mehraufwendungen über den gewöhnlichen Betrieb hinaus getätigt zu haben.
Auch Fachverbände wie die Zahnärztekammer und die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen meldeten „Nullsummen“ in ihren Berichten. Insgesamt decken die Berichte ein breites Spektrum von beruflichen Interessenvertretungen ab.
Einzelne Meldungen mit höheren Ausgaben
Einige Kammern meldeten jedoch spezifische Maßnahmen. So hat die Ärztekammer Wien 33.000 Euro aufgewendet, um ihre eigenen Printmedien in erhöhter Auflage zu drucken und zu verteilen. Die Arbeiterkammer Wien meldete zusätzliche Ausgaben von 14.330 Euro, verteilt auf Plakate, verteilte Geschenke, Online-Werbung und zusätzlichen Personalaufwand.
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich sticht mit einer Kampagne zur Personenbetreuung hervor, die insgesamt mehr als 157.000 Euro kostete. Kleinere Beträge meldeten beispielsweise das burgenländische Landesgremium des Weinhandels mit 948 Euro für Geschenke und die Tiroler Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe mit 248 Euro für Social-Media-Werbung.
Schwierige Abgrenzung zu regulären Ausgaben
In einigen Berichten wird angemerkt, dass eine präzise Trennung zwischen wahlbezogenen und regulären Ausgaben schwierig sei. Einige Meldungen umfassen daher Gesamtausgaben, die nicht eindeutig der Wahlwerbung zugeordnet werden können.
Formal vorgelegt durch Ministerien
Die Berichte wurden formal durch Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheitsminister Johannes Rauch vorgelegt, die die Aufsicht über die jeweiligen Kammern führen. Insgesamt zeigten die Meldungen keine signifikanten Hinweise auf wahlbezogene Werbeausgaben, die den politischen Prozess in erheblichem Maße beeinflusst hätten.
Die neuen Transparenzregelungen gelten als wichtiger Schritt für mehr Nachvollziehbarkeit in der Parteienfinanzierung und werden auch bei künftigen Wahlen eine zentrale Rolle spielen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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