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Bern – Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) zusammen mit der Klimaschutz-Verordnung per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Damit werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert, und es beginnt eine neue Phase der klimapolitischen Maßnahmen.
Das KlG bildet den rechtlichen Rahmen für die Schweizer Klimapolitik und legt die Zielmarken für das Netto-Null-Ziel bis 2050 sowie Zwischenziele für die Etappen 2031-2040 und 2041-2050 fest. Die Klimaschutz-Verordnung präzisiert die Förderinstrumente des KlG für Industrie und Gebäudesektor sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur klimafreundlichen Ausrichtung der Finanzflüsse.
Förderprogramm für klimafreundliche Gebäude
Ein zentraler Bestandteil des KlG ist ein zeitlich begrenztes Programm zur Förderung klimafreundlicher Heizsysteme. Ziel ist es, Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Alternativen zu ersetzen und die Energieeffizienz zu steigern. Die Klimaschutz-Verordnung definiert die Bedingungen für diese Förderung und fokussiert auf Bereiche, in denen bestehende Programme bislang nicht ausreichend greifen, insbesondere bei fossilen Heizsystemen in Mehrfamilienhäusern und ineffizienten Elektroheizungen.
Förderung klimafreundlicher Technologien in der Industrie
Das Gesetz fördert bis 2030 innovative Technologien und Prozesse, die Treibhausgasemissionen reduzieren oder CO₂ binden. Unternehmen, die von diesen Finanzhilfen profitieren möchten, müssen einen Netto-Null-Fahrplan vorlegen, der die geplanten Maßnahmen beinhaltet. Die Klimaschutz-Verordnung regelt detailliert die Förderkriterien und Verfahren sowie die Möglichkeit für KMU, über Branchenverbände Unterstützung zu erhalten.
Anpassung an den Klimawandel und Klimatests für die Finanzbranche
Ein weiteres Novum ist das Netzwerk „Anpassung an den Klimawandel“. Es soll die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft stärken, um Strategien und Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen. Zudem werden die freiwilligen Klimatests für die Finanzbranche, deren jüngste Ergebnisse das BAFU Anfang November veröffentlicht hat, rechtlich verankert. Diese Tests unterstützen den Bundesrat bei der Bewertung, wie die Finanzbranche die Klimaziele unterstützt.
Ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz
Mit dem Inkrafttreten des KlG und der Klimaschutz-Verordnung setzt die Schweiz ein klares Signal für den Klimaschutz und den technologischen Fortschritt. Das Gesetz legt nicht nur die Grundlage für eine nachhaltige Zukunft, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Finanzwirtschaft durch Innovation und Effizienz.
Herausgeber:
Der Bundesrat
Bundesamt für Energie
Generalsekretariat UVEK
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