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AT: Budgetausschuss bringt neues Sanktionengesetz auf den Weg

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦

 

Nationalrat unterstützt Maßnahmen zur effektiveren Umsetzung internationaler Sanktionen

 

Wien – Der Budgetausschuss des Nationalrats hat gestern mit breiter Mehrheit ein umfassendes Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das die Durchsetzung internationaler Sanktionen in Österreich entscheidend verbessern soll. Die Anträge, die von der ÖVP, SPÖ, den Grünen und NEOS eingebracht wurden, folgen den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) und beinhalten Maßnahmen zur Stärkung der Sanktionsaufsicht und zu einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Behörden. Das Paket soll die ersten Gesetzesbeschlüsse des neu gewählten Nationalrats darstellen.

 

Neues Sanktionengesetz und geänderte Zuständigkeiten

Zentraler Bestandteil des Pakets ist ein neues Sanktionengesetz, das ab 2026 die Zuständigkeit für die Überwachung internationaler Sanktionen von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) an die Finanzmarktaufsicht (FMA) überträgt. Diese Änderung soll die Effizienz der Sanktionsüberwachung deutlich erhöhen, da die FMA über umfangreichere Ressourcen und Kompetenzen im Bereich der Finanzmarktaufsicht verfügt. Künftig wird die FMA auch die Einhaltung von Sanktionen bei Versicherungen, Wertpapierdienstleistern, E-Geldinstituten und Kryptowerte-Dienstleistern kontrollieren.

 

Durch diese Neustrukturierung sollen Doppelgleisigkeiten reduziert und die Wirksamkeit der Maßnahmen erhöht werden, was besonders angesichts der umfangreichen Sanktionen gegen Russland von Bedeutung ist. Der Budgetausschuss sicherte durch breite Zustimmung die notwendige Zweidrittelmehrheit für das Gesetzespaket. Die FPÖ zeigte sich grundsätzlich positiv, kritisierte jedoch die späte Einführung der Maßnahmen.

 

Neue Rechtsgrundlagen und verstärkte Prävention

Das Gesetzespaket sieht zudem eine explizite gesetzliche Grundlage für Vorschläge österreichischer Behörden zur Aufnahme oder Streichung von Personen oder Organisationen in internationale Sanktionslisten der EU oder der UNO vor. Damit sollen Finanz- und Innenministerium – jeweils in Abstimmung mit dem Außenministerium – ermächtigt werden, aktiv zur Umsetzung internationaler Sanktionen beizutragen. Zudem enthält das Paket erweiterte Regelungen zur Verhinderung der Umgehung von Finanzsanktionen. Ein zentrales Element ist die Verpflichtung zu einem Risikomanagementsystem zur Sicherstellung der Sanktionsumsetzung.

 

Umsetzung der FATF-Empfehlungen zur Proliferationsfinanzierung

Neben dem neuen Sanktionengesetz wurden auch Änderungen im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz sowie im Bilanzbuchhaltergesetz und der Gewerbeordnung beschlossen. Diese beinhalten strengere Transparenzanforderungen für Treuhandschaftsverhältnisse und erweiterte Meldepflichten für Zahlungsdienstleister, insbesondere bei Kryptowertetransfers. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Finanztransaktionen lückenlos nachvollziehbar sind, um die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen und terroristischen Aktivitäten zu verhindern.

 

Abgeordnete begrüßen FMA-Übernahme der Sanktionsaufsicht

In der Debatte betonten Vertreter der Regierungsparteien die Bedeutung der FMA-Übertragung. Abgeordnete Nina Tomaselli (Grüne) verwies auf Österreichs negative Bewertungen in früheren FATF-Prüfungen und die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Geldwäsche-Bekämpfung im Gewerbe- und Immobiliensektor. Auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer lobte die stärkere Einbindung von Kryptodienstleistern in das Sanktionsregime und die Übernahme der Zuständigkeiten durch die FMA.

 

Finanzminister Brunner: Übergang zur FMA spart Kosten

Finanzminister Magnus Brunner hob die internationale Anerkennung für Österreichs Maßnahmen zur Geldwäsche-Bekämpfung hervor. Der Übergang von der OeNB zur FMA werde nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch Kosteneinsparungen von etwa fünf Millionen Euro ermöglichen. Laut Ministeriumsvertretern hatte die OeNB die Sanktionsüberwachung bisher an externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgelagert, was jährlich mehrere Millionen Euro kostete.

 

Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

Der neue gesetzliche Rahmen soll nicht nur die Umsetzung bestehender Sanktionen sichern, sondern auch ermöglichen, Sanktionen national zügiger zu verhängen. Mit den neuen Maßnahmen, die auf die Erfahrungen mit den Russland-Sanktionen reagieren, wird Österreich seine Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft besser erfüllen können und seine Finanzaufsicht weiter stärken.

 

Die Verabschiedung dieses Gesetzespakets markiert einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Sanktionspolitik und zum Ausbau der Zusammenarbeit in der internationalen Bekämpfung von Finanzkriminalität.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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