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Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 13. November 2024, den Regierungsentwurf für ein neues Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz soll das bisherige Regelwerk aus dem Jahr 1957 ersetzen und damit die Weichen für eine umfassende Modernisierung und Neuausrichtung der größten deutschen Kultureinrichtung stellen. Ziel der Reform ist es, die SPK agiler und effizienter zu gestalten, um ihre herausragenden Kunst- und Kulturschätze einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und ihre Strahlkraft auf nationaler und internationaler Ebene zu stärken.
Kulturstaatsministerin Roth: „Zukunftsfähige Struktur für die SPK“
Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte die Bedeutung der Reform für die deutsche Kulturlandschaft: „Die Neugestaltung der SPK ist eines der bedeutendsten kulturpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode. In einem intensiven, zweijährigen Prozess haben wir gemeinsam mit den Ländern und der Stiftung selbst ein modernes und flexibles Regelwerk geschaffen. Das neue Gesetz bildet die Grundlage für eine schlankere, dynamische und zukunftsorientierte SPK.“ Roth hob dabei die gute Zusammenarbeit mit den Ländern hervor und kündigte an, den parlamentarischen Beschluss noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu wollen.
Die SPK, mit ihren 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten eine der weltweit bedeutendsten Kultureinrichtungen, war zuletzt vermehrt als reformbedürftig eingestuft worden. Ein Gutachten des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2020 kritisierte strukturelle Defizite, die die Stiftung daran hinderten, ihr volles Potenzial zu entfalten. Daraufhin begann ein weitreichender Reformprozess, dessen Kernstück nun die gesetzliche Neuordnung bildet.
Strukturelle Neuausrichtung: Vom Präsidialamt zum kollegialen Vorstand
Künftig wird die Leitung der SPK nicht mehr durch eine alleinige Präsidentschaft ausgeübt, sondern durch einen kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Mitgliedern, die gezielt für Querschnittsaufgaben eingesetzt werden. Diese neue Struktur soll die Vielfalt der Einrichtungen innerhalb der SPK besser repräsentieren und Synergieeffekte fördern. Zudem wurde der Stiftungsrat verkleinert, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen: Anstelle von bislang 20 Mitgliedern umfasst der Rat nun nur noch neun Personen.
Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Mittelverwendung
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Vereinfachung der Mittelverwaltung. Zukünftig können die einzelnen Einrichtungen der SPK eigenverantwortlich über ihre Haushaltsmittel verfügen, insbesondere im Bereich der Personalplanung. Diese Änderung greift eine zentrale Empfehlung des Wissenschaftsrats auf und soll die Handlungsspielräume der SPK nachhaltig erweitern. Roth unterstrich: „Damit wird die SPK zur modernen Kultureinrichtung, die flexibel und effizient auf Herausforderungen reagieren kann.“
Moderne Personalstruktur für mehr Innovation und Agilität
Um die Innovationskraft der Stiftung zu stärken, wird auch die Personalstruktur modernisiert. Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden, und Verbeamtungen werden nur in Ausnahmefällen erfolgen. Dies fördert eine beweglichere Struktur und ermöglicht eine stärkere Anpassung an aktuelle und zukünftige Anforderungen im Kulturbereich.
Die Neustrukturierung der SPK wird als ein Meilenstein in der deutschen Kulturpolitik betrachtet. Die Reform zielt darauf ab, die kulturelle Bedeutung der Stiftung auf globaler Ebene weiter zu stärken und ihre außergewöhnlichen Sammlungen für ein internationales Publikum noch attraktiver zu machen. Mit der parlamentarischen Zustimmung soll das neue Gesetz voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten und die SPK in eine neue Ära führen.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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