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Bern – Mit einem entscheidenden Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle hat der Bundesrat am 13. November 2024 das Vernehmlassungsverfahren für drei Verordnungen zur Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) gestartet. Diese Verordnungen setzen die im Juni vom Parlament verabschiedete Teilrevision um und sollen die Transparenz und Rechtsklarheit im Entschädigungssystem für die Arbeitslosenkassen (ALK) deutlich verbessern.
Neuer Fokus auf Kostentransparenz und Effizienz
Eine zentrale Änderung ist die Umstellung der Verwaltungskostenentschädigung für die ALK: Statt einer pauschalen Kostenerstattung erhalten die Kassen nun die effektiv entstandenen Verwaltungskosten erstattet. Um einen Anreiz für effizientere Prozesse zu schaffen, belohnt das neue System Kassen, die besonders kosteneffizient arbeiten, mit einem Bonus, während ineffiziente Kassen einen Teil ihrer Kosten künftig selbst tragen müssen. Durch die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der ALK will der Bundesrat außerdem für eine erhöhte Kostentransparenz sorgen.
Diese Änderungen führen zu einer vollständigen Überarbeitung der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der ALK. Wesentliche Aspekte, die bisher in Leistungsvereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und den ALK-Trägern geregelt waren, werden nun in die Verordnung aufgenommen und rechtlich verbindlich festgelegt.
Erweiterte Teilnahme an Berufspraktika und optimierter Datenaustausch
Die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bringt auch erweiterte Möglichkeiten für Berufspraktika, insbesondere für junge Erwachsene. Diese erhalten künftig mehr Unterstützung durch eine flexiblere Regelung der besonderen Wartezeit, die sich nun auf 120 Tage erstreckt. Damit sollen Berufseinstiege erleichtert und die Chancen auf eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden.
Zusätzlich wird der Datenaustausch zwischen den ALK optimiert. Die Anpassungen in der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Informationssystemeverordnung der Arbeitslosenversicherung (ALV) zielen auf eine verbesserte Berechnung der Mehrstunden bei der Entschädigung für Kurzarbeit und Schlechtwetter ab. Durch eine vereinfachte Handhabung sollen Verwaltungskosten gesenkt und die Effizienz gesteigert werden.
Nächste Schritte im Vernehmlassungsverfahren
Die zur Vernehmlassung stehenden Verordnungen können ab sofort eingesehen und kommentiert werden. Ziel ist es, bis zur Umsetzung eine breite Rückmeldung der beteiligten Akteure einzuholen, um eine praxisnahe und bedarfsgerechte Gestaltung der neuen Bestimmungen zu gewährleisten.
Die neuen Regelungen sollen langfristig die Arbeitslosenversicherung stärken und ein höheres Maß an Effizienz, Transparenz und Flexibilität bei der Unterstützung der Arbeitslosenkassen bieten.
Dokumente zur Vernehmlassung:
- Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen
- Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
- Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Arbeitslosenkassenentschädigungsverordnung
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
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