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Bern – Zur Bekämpfung des Missbrauchs neuer synthetischer Rauschstoffe hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 5. November 2024 das Verzeichnis der verbotenen psychoaktiven Substanzen erweitert. Mit der Anpassung der entsprechenden Verordnung werden diese neuen Substanzen nun den Betäubungsmitteln gleichgestellt, was bedeutet, dass Herstellung, Handel und Anwendung illegal sind und mit den Strafen des Betäubungsmittelgesetzes belegt werden.
Die neuen, als Designerdrogen bezeichneten Substanzen sind synthetische, betäubungsmittelähnlich wirkende Stoffe, die vorwiegend über das Internet angeboten werden. Ihr Konsum stellt ein erheblicher Gesundheitsrisiko dar, da weder die Wirkungen, noch die Abhängigkeitspotenziale und Langzeitschäden der Substanzen ausreichend erforscht sind. Besonders besorgniserregend ist der Umstand, dass die gesundheitlichen Auswirkungen beim wiederholten Konsum oder der Kombination mit anderen Drogen noch nicht abschließend geklärt sind.
Ab dem 5. November werden im Anhang 6 der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung nun die Einzelsubstanz Nitromethaqualon sowie die Substanzgruppe 303, die synthetische Derivate von THC umfasst, in das Verzeichnis aufgenommen. Diese Substanzen, die zunehmend sowohl in der Schweiz als auch international verbreitet sind, stellen eine wachsende Bedrohung dar, da sie in erster Linie über Online-Marktplätze verbreitet werden.
Mit dieser Erweiterung umfasst das Verzeichnis nun insgesamt 297 Einzelsubstanzen und 16 Substanzgruppen, die den Betäubungsmitteln gleichgestellt sind. Die Entscheidung zur Aufnahme wurde auf Antrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic getroffen, das zusammen mit anderen nationalen und internationalen Behörden kontinuierlich die Entwicklung und Verbreitung von neuen synthetischen Substanzen überwacht. Ziel ist es, die öffentliche Gesundheit zu schützen und zu verhindern, dass die Schweiz als Umschlagplatz für den Handel mit Designerdrogen dient.
Neue psychoaktive Substanzen (NPS) stellen eine besonders schwer fassbare Herausforderung für die Gesetzgebung dar. Diese Stoffe sind oft so konzipiert, dass sie bestehende Verbote umgehen, indem sie leicht modifizierte chemische Strukturen aufweisen. Die schnelle Verbreitung über das Internet und der Mangel an regulierten Informationen verstärken die Gefahren für Konsumenten und die Gesellschaft.
Swissmedic und andere zuständige Behörden werden auch künftig aufmerksam beobachten, welche neuen Substanzen in den Markt eintreten und ob sie potenziell missbräuchlich verwendet werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Maßnahme zur Eindämmung des illegalen Marktes für Designerdrogen beiträgt und die öffentliche Gesundheit langfristig schützt.
Herausgeber
Generalsekretariat EDI
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