AT: ÖVP und Grüne präsentieren Maßnahmen zur Anpassung an FATF-Vorgaben

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦   

Wien – Im Zuge verstärkter Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben die österreichischen Regierungsparteien ÖVP und Grüne kürzlich neue Gesetzesanpassungen vorgestellt. Diese Maßnahmen sollen die Finanzmarktregulierung schärfen und das Land an internationale Standards der Financial Action Task Force (FATF) angleichen. Mit dem "FM-GwG-Anpassungsgesetz" und zusätzlichen Anträgen zielen die Parteien darauf ab, Österreichs Maßnahmen gegen Finanzkriminalität zu modernisieren.

 

Gesetzliche Anpassungen zur Risikominimierung und Transparenz

Das vorgeschlagene FM-GwG-Anpassungsgesetz umfasst neben dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Glücksspielgesetz. Kern des Anpassungspakets ist die Umsetzung von FATF-Empfehlungen, die weltweit zur Standardisierung von Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorismusfinanzierungsmaßnahmen beitragen. Die neuen Regelungen, die ab 2026 schrittweise eingeführt werden sollen, enthalten unter anderem Vorgaben für eine umfassende Risikobewertung im Hinblick auf Proliferationsfinanzierung – also die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen.

 

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesvorschlags ist das Transparenzgebot. Es soll sicherstellen, dass sogenannte Nominee-Vereinbarungen, also Treuhandkonstruktionen, nicht zum Verschleiern wirtschaftlicher Eigentümer genutzt werden. „Mit dieser Änderung tragen wir zu einer höheren Transparenz bei und stellen sicher, dass das Register der wirtschaftlichen Eigentümer den neuesten FATF-Vorgaben entspricht“, erläutern Vertreter der Regierungsparteien.

 

Spezifische Bestimmungen für Kryptowerte

Ein weiterer Bereich der Gesetzesanpassungen betrifft die Regulierung von Kryptowerten. In Reaktion auf das steigende Risiko, das mit digitalen Währungen verbunden ist, planen die Regierungsparteien eine Ausweitung der bestehenden Vorschriften. Diese sollen sicherstellen, dass Kryptowerte nicht als Instrumente zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

 

Ausweitung auf Gewerbe und Berufsgruppen

Neben Anpassungen im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz sollen FATF-Vorgaben auch in branchenspezifische Regelungen für die Bilanzbuchhaltung, das Wirtschaftstreuhandwesen und das Gewerbe Einzug halten. Durch gezielte Ergänzungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz, im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und in der Gewerbeordnung wollen ÖVP und Grüne sicherstellen, dass alle relevanten Berufsgruppen auf dem neuesten Stand in puncto Anti-Geldwäsche-Bestimmungen sind.

 

Hierzu gehören präzisierte Legaldefinitionen im Bereich der Proliferationsfinanzierung und „gezielter finanzieller Sanktionen“. Über die Einführung zusätzlicher risikobasierter Ansätze und Risikoanalysen auf Unternehmensebene sollen Gewerbetreibende und Berufsträger in der Lage sein, ihre internen Prozesse optimal auf diese neuen Anforderungen abzustimmen. „Diese Maßnahmen stärken den Schutz des Finanzsystems und gewährleisten, dass auch Berufszweige wie die Wirtschaftstreuhand ihre Verantwortung bei der Geldwäscheprävention umfassend wahrnehmen“, so die Gesetzesinitiatoren.

 

Die Behörde soll in der Gewerbeordnung zudem eine verstärkte Überwachungsrolle erhalten, um die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen und somit illegale Geldflüsse durch gezielte Sanktionen einzudämmen.

 

Fazit

Mit diesen Gesetzesanpassungen reagieren die österreichische Regierung und die Finanzaufsichtsbehörden auf die steigenden internationalen Anforderungen im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Die geplanten Änderungen legen einen klaren Fokus auf die Stärkung der Transparenz und Risikokontrolle in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, wobei die Herausforderungen der modernen Finanzkriminalität, einschließlich des Missbrauchs von Kryptowerten, besonders in den Blick genommen werden.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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