DMZ – JUSTIZ ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Im Jahr 2023 blieben die Zahlen der besonderen Ermittlungsmaßnahmen, wie Lauschangriffe und Videofallen, auf einem vergleichbaren Niveau zu den Vorjahren, wie aus dem jüngsten Gesamtbericht des Justizministeriums hervorgeht.
Trotz zunehmender Diskussionen über die Vereinbarkeit von Datenschutz und Strafverfolgung zeigt sich, dass der Einsatz von erweiterten Ermittlungsinstrumenten in Österreich weiterhin eine zentrale Rolle in der Aufklärung schwerer Straftaten spielt. Laut dem Bericht gab es im vergangenen Jahr drei „große Späh- und Lauschangriffe“ auf Initiative einer österreichischen Staatsanwaltschaft, was einem leichten Anstieg im Vergleich zu 2022 (1 Fall) entspricht. Im Jahr 2021 waren es ebenso drei dieser umfangreichen Maßnahmen.
Zusätzlich wurden neun Fälle von Überwachungen auf Grundlage einer Europäischen Ermittlungsanordnung durchgeführt, ein Verfahren, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Strafverfolgung erleichtert. Der so genannte „kleine Späh- und Lauschangriff“, der ebenfalls 2023 mit drei Fällen im Vergleich zu fünf im Jahr 2022 eine Rückkehr auf ein moderates Niveau erlebte, erfolgte ausschließlich auf Basis von Rechtshilfeersuchen ausländischer Behörden.
Besonders auffällig ist der Anstieg von optischen Überwachungsmaßnahmen, die sogenannten „Videofallen“. Im Jahr 2023 wurden 191 Fälle gezählt, was einen deutlichen Anstieg gegenüber 2022 (180 Fälle) und 2021 (147 Fälle) darstellt. Diese Überwachungen dienten vor allem der Aufklärung von Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz, von denen 113 Fälle registriert wurden. Weitere 58 Fälle betrafen Delikte im Bereich des Vermögensstrafrechts, darunter Betrug und Diebstahl.
Der Bericht hebt hervor, dass bei den meisten dieser Maßnahmen die ermittelten Straftaten schwerwiegender Natur sind und der Schutz der Gesellschaft im Vordergrund steht. Bei 2023 sind es vor allem Straftaten wie Drogendelikte sowie Verstöße gegen das Verbotsgesetz, die durch solche Maßnahmen aufgeklärt wurden.
Bemerkenswert ist jedoch, dass im Jahr 2023 keine „Rasterfahndung“ im klassischen Sinne, bei der Daten automatisiert abgeglichen werden, von den Staatsanwaltschaften angeordnet wurde. Dies zeigt, dass diese Instrumente, trotz ihrer gesetzlichen Möglichkeit, in der Praxis bislang keine Anwendung fanden.
Der Einsatz von besonderen Ermittlungsmaßnahmen bleibt also ein wichtiger Bestandteil der Strafverfolgung in Österreich, wird jedoch weiterhin mit einer kritischen Betrachtung der Auswirkungen auf die Bürgerrechte und den Datenschutz begleitet. Die Zahlen im Jahr 2023 belegen eine konstante, aber nicht übermäßige Nutzung dieser Instrumente, was sowohl die Notwendigkeit der Verbrechensbekämpfung als auch die Beachtung rechtlicher Schranken verdeutlicht.
Die Entwicklung und Anwendung dieser Maßnahmen wird auch in den kommenden Jahren von politischer und gesellschaftlicher Bedeutung bleiben, da eine Balance zwischen effektiver Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz individueller Freiheitsrechte weiterhin ein zentraler Diskussionspunkt im Rechtsstaat bleibt.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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