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Erhöhte Anzahl an Berichtigungen bei der NZZ

Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS und Bundespräsidentin — © VBS-DDPS
Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS und Bundespräsidentin — © VBS-DDPS

DMZ – MEDIEN ¦ Anton Aeberhard ¦  Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS und Bundespräsidentin — © VBS-DDPS

KOMMENTAR

 

In den vergangenen Monaten geriet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) wiederholt in die Diskussion, da mehrere Berichte auffallende Ungenauigkeiten enthielten. Aktueller Anlass ist eine Berichterstattung über die Entschädigungsregelung der persönlichen Beraterin von Bundespräsidentin Viola Amherd. In der Ausgabe vom 29. Oktober 2024 wurden Zahlen und Details genannt, die von den Angaben des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) abwichen – ein Fehler, der Anlass zur Debatte über die journalistische Sorgfaltspflicht gab.

 

Korrektur der Fakten durch das VBS

Das VBS sah sich genötigt, Klarheit zu schaffen: Die Beraterin ist demnach für maximal 70 Tage im Mandatsverhältnis engagiert und erhält einen Tagessatz von 1'140 Franken, wodurch sich ein Gesamtkostendach von 97'000 Franken für drei Monate ergibt – dies entspreche den bisherigen Bedingungen. Die NZZ hatte jedoch fälschlicherweise angedeutet, dass die Beraterin zu hohe Zahlungen erhalte, was das VBS deutlich zurückwies. Diese Irritation zeigt, wie wichtig die präzise Darstellung von Vertragsmodalitäten und deren Transparenz ist.

 

Frühere Missverständnisse: Der F-35 und Leopard-1-Panzer

Diese Korrektur ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Schon im Juni 2024 wurde ein Artikel über das F-35A-Kampfflugzeug scharf kritisiert. In der NZZ war von möglichen Austauschmaßnahmen für das F135-Triebwerk die Rede gewesen – eine Darstellung, die Hersteller und Experten rasch relativierten. Der Antrieb, so hieß es, gilt als zuverlässig; die geplanten Verbesserungen sollen lediglich zukünftige Anforderungen erfüllen, nicht akute Mängel beheben.

 

Ein weiterer Fall, der Wellen schlug, betraf die Möglichkeit, Leopard-1-Panzer an die Ukraine zu liefern. In einem Artikel vom 14. Juni 2024 war der Eindruck entstanden, dass eine Lieferung dieser Panzer kurz bevorstehen könnte. Tatsächlich hatte Bundespräsidentin Amherd lediglich angekündigt, rechtliche Grundlagen zu prüfen – eine feine, aber wesentliche Differenz.

 

Die Frage nach der Sorgfalt im Journalismus

Diese jüngsten Vorfälle werfen Fragen auf, die für den Journalismus insgesamt relevant sind: Wie lässt sich gewährleisten, dass Fakten nicht nur überprüft, sondern in ihrer vollen Tragweite verstanden und korrekt vermittelt werden? Wiederholte Nachkorrekturen, wie sie derzeit bei der NZZ erforderlich sind, könnten das Vertrauen in die journalistische Präzision der Zeitung belasten. Eine präzisere Nachkontrolle und die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht werden entscheidend sein, um das Vertrauen der Leserschaft langfristig zu stärken und Missverständnisse zu minimieren.


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