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Bern – Um eine Überversorgung im ambulanten Bereich zu verhindern und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu dämpfen, haben die Kantone seit dem 1. Juli 2021 die Möglichkeit, die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sind, zu beschränken. Dieses Instrument ermöglicht den Kantonen, Höchstzahlen für medizinische Fachgebiete oder Regionen festzulegen. Nun wurden die Versorgungsgrade, die zur Bestimmung dieser Höchstzahlen herangezogen werden, überarbeitet, um die Zuverlässigkeit der Berechnungen zu erhöhen. Die revidierte Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Ziel der Zulassungsbeschränkungen
Das Ziel der kantonalen Höchstzahlen ist es, eine Überversorgung im ambulanten Bereich zu verhindern und so die Gesundheitskosten zu senken. Der Bundesrat legt in der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte die Methode fest, nach der die Kantone die Versorgungsgrade ermitteln. Diese Versorgungsgrade spiegeln den Bedarf an ärztlichen Leistungen nach Fachgebiet und Region wider und bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Beschränkung notwendig ist. Faktoren wie das Angebot an Ärztinnen und Ärzten sowie regionale Besonderheiten fließen in die Berechnung ein.
Anpassung und Verbesserung der Berechnungsgrundlagen
Um sicherzustellen, dass die festgelegten Höchstzahlen den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln, werden die Versorgungsgrade regelmäßig überprüft. Die bisherige Berechnungsmethode wurde 2022 erstmals evaluiert. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden unter anderem die Empfehlungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) sowie des Forschungsinstituts BSS herangezogen, um die Methode zu verfeinern. Die neuen Versorgungsgrade, die auf dieser überarbeiteten Methode basieren, treten ab Juli 2025 in Kraft.
Beteiligung der relevanten Akteure
Die Überprüfung und Weiterentwicklung der Versorgungsgrade erfolgte unter Einbeziehung mehrerer relevanter Akteure. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) waren auch die Verbände der Versicherer und Leistungserbringer in den Prozess involviert. Eine spezielle Begleitgruppe unterstützte zudem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei den Überprüfungsarbeiten.
Die revidierten Versorgungsgrade bieten eine präzisere Grundlage für die künftige Planung im Gesundheitswesen. Ab Juli 2025 sollen sie den Kantonen dabei helfen, die Balance zwischen einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung und der Eindämmung des Kostenwachstums zu finden. Damit bleibt die Steuerung des medizinischen Angebots ein zentrales Instrument, um die Qualität und Effizienz im Schweizer Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte
Obsan-Bericht: Weiterentwicklung der Methodik
Herausgeber:
Bundesamt für Gesundheit
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