CH: Lockerung der Vorschriften für Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge: Bundesrat erleichtert Einflaggung

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Bern – Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2024 beschlossen, die Vorschriften für die Registrierung von Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge zu lockern. Dies ist Teil einer umfassenden Revision der Seeschifffahrtsgesetzgebung, die darauf abzielt, den Rückgang der Schweizer Hochseeflotte zu stoppen. In den letzten Jahren schrumpfte diese um rund 75 Prozent, da die geltenden Bestimmungen eine Registrierung unter Schweizer Flagge erschwerten.

 

Erleichterungen für Unternehmen und Jachten

Ein zentrales Ziel der Neuregelungen ist die Gleichstellung von Schifffahrtsunternehmen mit anderen Unternehmen nach Schweizer Obligationenrecht. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Auflagen bezüglich der Nationalität der Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigten sowie der Geschäftsführung gelockert werden. Damit soll es für Unternehmen einfacher werden, Schiffe unter Schweizer Flagge zu registrieren.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Finanzierung. Neu dürfen Schifffahrtsunternehmen, ähnlich wie in anderen Branchen, mehrheitlich durch Fremdkapital finanziert werden. Dies soll der wirtschaftlichen Realität Rechnung tragen und die Attraktivität der Schweizer Flagge für Schiffe und Yachten erhöhen.

 

Anpassung an internationale Standards bei Yachten

Auch im Bereich der Yachten setzt die Schweiz auf eine Anpassung an internationale Standards. Künftig dürfen auch juristische Personen nicht gewerbsmässig genutzte Yachten unter eigenem Namen ins Schweizer Jachtregister eintragen. Dies war bisher nur natürlichen Personen und Vereinen möglich. Zudem wird die Gültigkeitsdauer des Flaggenscheins, der erforderlich ist, damit eine Yacht die Schweizer Flagge führen darf, von drei auf fünf Jahre verlängert.

 

Vereinfachung der Gebührenregelungen

Mit der Anpassung der Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren wird die Gebührenerhebung vereinfacht. Künftig soll eine pauschale Gebührenerhebung den administrativen Aufwand reduzieren.

 

Ausblick: Weitere Gesetzesanpassungen geplant

Die Änderungen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, sind Teil einer umfassenderen maritimen Strategie des Bundesrates. In einem nächsten Schritt sind weitere Anpassungen des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt und weniger dringliche Verordnungsanpassungen geplant, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Flagge zu stärken.

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

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