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Im Rahmen des 21. Kulturpolitischen Spitzengesprächs in Berlin haben sich der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände auf entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Rückgabe von NS-Raubgut verständigt. Die Kulturstaatsministerin Claudia Roth, die Kulturministerinnen und -minister der Länder sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände beschlossen die Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts zur Behandlung von Fällen, die sich auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut beziehen.
Wichtige Neuerungen für gerechte Lösungen
Der Beschluss zielt darauf ab, die Umsetzung der sogenannten Washingtoner Prinzipien, die seit 1998 den internationalen Rahmen für die Restitution von NS-Raubgut vorgeben, in Deutschland zu verbessern. Claudia Roth betonte die Bedeutung dieses Schritts: „Wir stärken die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren in das Entscheidungsgremium und ermöglichen nun eine einseitige Anrufung des Schiedsgerichts. Damit wird die Rückgabe von NS-Raubgut vereinfacht und beschleunigt.“ Sie dankte allen Beteiligten für die enge Zusammenarbeit, insbesondere der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden in Deutschland.
Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Timon Gremmels, hob hervor, dass die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit sei, sondern auch ein notwendiger Schritt zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit Deutschlands. „Mit der Einrichtung des Schiedsgerichts schaffen wir ein Verfahren, das rechtsverbindliche Entscheidungen trifft und damit allen Beteiligten Sicherheit bietet,“ so Gremmels. Er betonte zudem, dass das Schiedsgericht die bisherigen Mediationsverfahren übertreffe und somit ein bedeutender Fortschritt sei.
Ein Schiedsgericht als neue Instanz
Das neu gegründete Schiedsgericht wird die bisherige „Beratende Kommission“ ersetzen, die bisher für die Klärung von Restitutionsansprüchen zuständig war. Es soll rechtsverbindliche Entscheidungen treffen und somit für mehr Klarheit und Sicherheit sorgen. Das Gericht wird von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie jüdischen Organisationen wie der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden in Deutschland besetzt.
Ein wichtiges Merkmal des neuen Verfahrens ist, dass es auch einseitig von den Opfern oder ihren Nachfahren angerufen werden kann, wenn bilaterale Verhandlungen mit den betroffenen öffentlichen Einrichtungen scheitern. Dies wird insbesondere in Fällen von Bedeutung sein, in denen Kultureinrichtungen NS-Raubgut nicht freiwillig zurückgeben wollen.
Die Kosten des Verfahrens werden von Bund und Ländern gemeinsam getragen, während für die betroffenen Antragstellenden und Einrichtungen keine Kosten anfallen.
Umsetzung und zukünftige Schritte
Das Schiedsgericht wird seine Arbeit im Laufe des Jahres 2025 aufnehmen. Bereits nach den ersten zehn Entscheidungen, spätestens jedoch nach drei Jahren, soll das Verfahren evaluiert und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, das Verwaltungsabkommen langfristig durch einen Staatsvertrag zu ersetzen.
Parallel zur Einrichtung des Schiedsgerichts wird die Provenienzforschung gestärkt, um den Herkunftsnachweis von Kulturgütern weiter zu verbessern und so eine zügige und gerechte Rückgabe von NS-Raubgut zu gewährleisten.
Hintergrund
Die Einrichtung des Schiedsgerichts ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die seit März 2024 zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geführt wurden. Die Reform der Rückgabepraxis ist Teil der Verpflichtungen Deutschlands aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Durch die Zusammenarbeit mit jüdischen Organisationen wurde sichergestellt, dass die Interessen der Opfer und ihrer Nachfahren bei der Reform im Mittelpunkt stehen.
Das neue Schiedsgericht wird einen bedeutenden Beitrag zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen leisten und ein weiteres Kapitel in Deutschlands Bemühungen um historische Gerechtigkeit aufschlagen.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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