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Bern-Wabern – Die Einführung des 24-Stundenverfahrens in der Asylregion Zürich im November 2023 hat signifikante Auswirkungen auf die Anzahl der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten. Laut aktuellen Berichten ist die Zahl dieser Asylsuchenden in den Bundesasylzentren um 42 Prozent gesunken. Dies zeigt, wie die neuen Verfahren die Asylstrukturen des Bundes entlasten.
Die durchschnittliche Dauer bis zum erstinstanzlichen Asylentscheid hat sich durch die Einführung der 24-Stundenverfahren drastisch verkürzt: von zuvor 52 Tagen auf nunmehr 17 Tage. Diese Beschleunigung hat nicht nur die Effizienz des Asylverfahrens verbessert, sondern auch die Sicherheitslage in den Asylzentren stabilisiert. So ist die Anzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle in den Bundesasylzentren um 42 Prozent zurückgegangen.
Seit April 2024 werden die Asylgesuche von Personen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen im Rahmen des 24-Stundenverfahrens bearbeitet. Die Verfahren beinhalten alle wesentlichen Schritte innerhalb von 24 Stunden und garantieren den Asylsuchenden jederzeit kostenlosen Rechtsschutz. Zudem erhalten sie schnell Zugang zu medizinischer Beratung, was besonders verletzliche Personen umgehend identifiziert und unterstützt.
In der Asylregion Zürich, wo das Pilotprojekt umgesetzt wurde, beträgt der Rückgang der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten sogar 64 Prozent. Rund die Hälfte aller Asylentscheidungen wird mittlerweile innerhalb von 11 Tagen gefällt, was zuvor kaum möglich war. Diese Effizienz hat zur Folge, dass die Asylsuchenden deutlich kürzer in den Bundesasylzentren verweilen – im Zeitraum von Mai bis August 2024 war die Aufenthaltsdauer um 34 Prozent geringer als im Vorjahr.
Eine weitere positive Entwicklung ist die schnellere Rückführung der Asylsuchenden, die bereits in anderen europäischen Ländern registriert sind. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann schneller Rückübernahmeersuchen an die zuständigen Dublin-Staaten stellen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
Bislang hat das SEM im 24-Stundenverfahren über 900 Asylgesuche bearbeitet. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Mehrheit der Fälle die Entscheidungen des SEM gestützt. Diese rechtlichen Bestätigungen unterstreichen die Rechtmäßigkeit und Effizienz des neuen Verfahrens.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das 24-Stundenverfahren nicht nur die Bearbeitungszeiten verkürzt, sondern auch zu einer Verbesserung der Sicherheitslage in den Asylzentren führt. Mit dieser Reform hat die Schweiz einen entscheidenden Schritt in der Asylpolitik unternommen, um den Herausforderungen der Migration effektiv zu begegnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration: sem.admin.ch.
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