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Bern – Im Jahr 2023 wurde ein leichter Anstieg der Tierversuche in der Schweiz festgestellt. Die Anzahl der in Tierversuchen eingesetzten Tiere stieg um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut der aktuellen Tierversuchsstatistik des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden insgesamt 595.305 Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Ein markanter Trend der letzten Jahre, nämlich der Anstieg der Tierversuche im schwersten Belastungsgrad (Schweregrad 3), zeigte 2023 erstmals einen leichten Rückgang. Die Zahl der Tiere in diesem Schweregrad verringerte sich um 2,4 Prozent auf 640 Tiere. Diese Entwicklung könnte darauf hinweisen, dass sich die Bemühungen zur Verringerung der schwer belastenden Versuche auszuzahlen beginnen. Schweregrad-3-Versuche machen rund 91 Prozent der Tierversuche in dieser Kategorie aus und konzentrieren sich überwiegend auf die Erforschung von Krankheiten beim Menschen, insbesondere Krebs und neurologische Erkrankungen.
Im Gegensatz dazu gab es im zweithöchsten Schweregrad (Schweregrad 2) einen Anstieg von etwa 10.000 Tieren, was einem Zuwachs von 6,7 Prozent entspricht. Der Schweregrad 1 verzeichnete einen Rückgang um 9,1 Prozent, während im Schweregrad 0, der als nicht belastend gilt, etwa 7,5 Prozent mehr Tiere verwendet wurden.
Ein bemerkenswerter Anstieg wurde bei Schweinen festgestellt. Ihre Zahl stieg auf rund 42.000, was einer Verzehnfachung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf intensive Forschungsaktivitäten im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz zurückzuführen. Der Großteil der Schweine, etwa 99 Prozent, wurde in der Kategorie Schweregrad 0 eingesetzt, oft für Studien zur Bestimmung der Tiergesundheit.
Das 3R-Prinzip – Replace, Reduce, Refine – bleibt ein zentrales Anliegen der Forschung in der Schweiz. Ziel ist es, Tierversuche zu ersetzen, zu reduzieren und deren Belastung zu verbessern. Um diesen Zielen gerecht zu werden, hat der Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm „Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft“ (NFP 79) ins Leben gerufen, das seit Mai 2022 läuft und auf fünf Jahre angelegt ist.
Das Tierschutzgesetz unterscheidet vier Schweregrade, um die Belastung der Tiere zu kategorisieren: Schweregrad 0 umfasst nicht belastende Versuche, Schweregrad 1 beinhaltet leichte, kurzfristige Schmerzen, Schweregrad 2 steht für mittlere Belastung und Schweregrad 3 bezeichnet die schwersten Belastungen.
Herausgeber:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Website des BLV
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