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Bern – Der Bundesrat plant eine entscheidende Reform zum Schutz von Kindern: Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung soll explizit ins Zivilgesetzbuch (ZGB) aufgenommen werden. Mit diesem Schritt bekräftigt die Regierung das Ziel, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt in der Erziehung zu schützen. Die Botschaft wurde nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse dem Parlament vorgelegt.
Obwohl das bestehende Recht bereits Schutzmaßnahmen gegen Gewalt bietet, wie im Strafrecht und Kindesschutz verankert, sieht der Bundesrat es als notwendig an, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung gesetzlich festzuschreiben. Die Gesetzesänderung soll nicht nur das Bewusstsein in der Gesellschaft schärfen, sondern auch als Leitbild dienen: Jegliche Form von körperlicher Züchtigung und entwürdigender Behandlung von Kindern ist unzulässig. Damit folgt der Bundesrat der Forderung aus der Motion 19.4632 Bulliard-Marbach.
Gewaltfreie Erziehung als gesellschaftliches Leitbild
Der geplante Gesetzeszusatz sendet ein starkes Signal an die Öffentlichkeit. Bundesrat und Parlament machen deutlich, dass Gewalt in der Erziehung keinen Platz hat. Eltern sollen jedoch weiterhin Autonomie in der Erziehung ihrer Kinder behalten. Der Bundesrat betont ausdrücklich, dass keine spezifische Erziehungsmethode vorgeschrieben wird.
Verbesserter Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten
Neben der Gesetzesänderung soll auch die Prävention gestärkt werden. Der Zugang zu bereits bestehenden, teils regional unterschiedlich ausgeprägten Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und Kinder soll verbessert werden. Dies soll insbesondere dann helfen, wenn Eltern bei Erziehungsfragen auf Schwierigkeiten stoßen. Die Kantone werden verpflichtet, sicherzustellen, dass ausreichend Beratungsstellen zur Verfügung stehen, die Familien bei Bedarf unterstützen.
Sensibilisierungskampagne geplant
Um den gewünschten präventiven Effekt zu verstärken, sollen die Gesetzesänderungen von nationalen Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen begleitet werden. Auch der Bund wird sich daran beteiligen, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft die Wichtigkeit einer gewaltfreien Erziehung erkennt und verinnerlicht.
Mit dieser umfassenden Initiative setzt der Bundesrat ein starkes Zeichen für den Schutz der Kinderrechte und eine gewaltfreie Erziehungskultur in der Schweiz.
Für weitere Informationen: Nicole Hitz Quenon, Bundesamt für Justiz, +41 58 460 84 62, nicole.hitzquenon@bj.admin.ch
Herausgeber: Der Bundesrat, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Bundesamt für Justiz
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