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CH: Untersuchung gegen Swisscom Directories eingestellt: WEKO sieht keine Marktbeherrschung mehr

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦    

 

Bern – Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat ihre Untersuchung gegen Swisscom Directories eingestellt. Hintergrund war eine Umstrukturierung der Angebote auf den Plattformen local.ch und search.ch im Jahr 2019, die zu zahlreichen Beschwerden führte. Nun kam die WEKO jedoch zum Schluss, dass Swisscom Directories im Bereich der Unternehmensverzeichnisse nicht mehr marktbeherrschend ist.

 

Swisscom Directories war jahrzehntelang für das gedruckte Telefonbuch in der Schweiz verantwortlich und betreibt heute die Online-Verzeichnisse local.ch und search.ch. Mit der Einführung des Produkts „Swiss List“ im Jahr 2019 wurden die bisherigen Eintragungsmöglichkeiten grundlegend verändert. Unternehmen konnten ihre Adressdaten nur noch in Form gebündelter Angebote eintragen lassen, was mit Preiserhöhungen verbunden war. Dies führte zu Beschwerden von Unternehmen sowie einer Konkurrentin von Swisscom Directories, woraufhin die WEKO eine Untersuchung einleitete.

 

Marktdynamik: Konkurrenz durch Google und Bing

Die zentrale Erkenntnis der WEKO-Untersuchung: In den letzten Jahren haben Unternehmen verstärkt auf alternative Verzeichnisse wie Google und Bing zurückgegriffen, wodurch die Bedeutung der Angebote von local.ch und search.ch abnahm. Damit habe sich der Wettbewerb auf dem Markt mit einer gewissen Verzögerung eingestellt, was dazu führte, dass Swisscom Directories in diesem Bereich nicht mehr als marktbeherrschend eingestuft werden kann.

 

Diese Entwicklung verdeutlicht, wie sich die Digitalisierung auch auf traditionell etablierte Unternehmen wie Swisscom Directories auswirkt. Obwohl local.ch und search.ch weiterhin wichtige Plattformen für Adressverzeichnisse sind, verlieren sie durch die Konkurrenz der globalen Internetgiganten an Einfluss.

 

Rechtliche Einordnung und mögliche Konsequenzen

Mit dem Entscheid der WEKO entfällt die Grundlage für weitere regulatorische Eingriffe. Sollte jedoch eine betroffene Partei weiterhin Rechtsmittel ergreifen wollen, besteht die Möglichkeit, den Fall an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Diese Option bleibt offen, auch wenn die WEKO in ihrem Urteil bereits eine klare Bewertung der Marktsituation vorgenommen hat.

 

Fazit: Neue Marktverhältnisse

Der Fall zeigt eindrücklich, wie dynamisch sich Märkte durch digitale Innovationen verändern können. Anbieter, die einst eine marktbeherrschende Stellung hatten, müssen sich neuen globalen Konkurrenten stellen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies mehr Auswahl bei Adressverzeichnissen, während Anbieter wie Swisscom Directories ihre Geschäftsmodelle kontinuierlich anpassen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

Der Fall wird weiterhin mit Spannung verfolgt werden, insbesondere hinsichtlich möglicher Rechtsmittel durch betroffene Parteien.


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