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Das Bundeskabinett hat am 4.9.23 einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Musikclubs unternommen. Mit der Novelle des Baugesetzbuches wird erstmals eine eigene Kategorie für Musikclubs eingeführt, die Clubs nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ kategorisiert, sondern ihre kulturelle Bedeutung anerkennt. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Anerkennung der kulturellen Bedeutung
Kulturstaatsministerin Claudia Roth begrüßte die Entscheidung als wichtigen Meilenstein: „Musikclubs sind Orte, in denen Kultur nicht nur stattfindet, sondern auch gelebt wird. Sie bringen Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammen und schaffen Räume für Begegnungen und ein vielfältiges Miteinander. Die Novelle ist deshalb eine gute Nachricht für die Clubkultur.“
Die Bedeutung der Clubs für die kulturelle Landschaft sei lange unterschätzt worden. Mit der Anpassung des Baurechts erkenne der Staat nun erstmals offiziell die wertvolle Rolle an, die diese Einrichtungen für die Stadtentwicklung und das kulturelle Leben spielen. „Clubkultur ist ein integraler Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens“, betonte Roth. „Sie fördert nicht nur die Kreativszene, sondern auch die Lebensqualität und Attraktivität ganzer Stadtteile.“
Schutz vor Verdrängung und Lärmschutz
Ein zentraler Aspekt der Novelle ist die Stärkung der Clubs in urbanen Räumen, in denen sie zunehmend von Gentrifizierung und steigenden Mietpreisen bedroht sind. Roth erklärte: „Gerade in Innenstädten ist die Verdrängung von Kulturstätten eine besorgniserregende Entwicklung. Mit der neuen Rechtslage wird Clubkultur in der Stadtentwicklung in Zukunft eine grössere Rolle spielen.“
Die Ministerin verwies dabei auch auf die Notwendigkeit einer besseren Regelung im Hinblick auf den Lärmschutz. Trotz der positiven Entwicklung im Baurecht sei noch immer Luft nach oben, wenn es darum gehe, den Clubs mehr Spielraum zu geben. „Die Balance zwischen Anwohnerinteressen und dem Erhalt kultureller Vielfalt ist eine Herausforderung. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Clubs auch in dieser Hinsicht besser unterstützt werden“, so Roth.
Förderung der Clubkultur
Die Förderung von Musikclubs sei ein Herzensanliegen von Claudia Roth. Ihr Ministerium habe bereits mit Programmen wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder den Förderprogrammen der Initiative Musik gezeigt, wie wichtig die Unterstützung dieser Szene sei. „Musikclubs sind nicht nur Orte des Feierns, sondern kulturelle Institutionen, die für Kreativität und Austausch stehen“, erklärte sie abschliessend.
Die Federführung für die Novelle des Baugesetzbuches liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Es wird erwartet, dass der Bundestag die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr verabschiedet. Damit wäre der Weg frei für eine rechtliche Aufwertung der Musikclubs und deren langfristigen Erhalt in den urbanen Zentren Deutschlands.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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