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CH: Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,75 Prozent

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦ 

 

Bern – Der hypothekarische Referenzzinssatz, ein zentraler Faktor für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz, bleibt unverändert bei 1,75 Prozent. Dies gab das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) heute bekannt. Damit verbleibt der Satz auf demselben Niveau wie seit seiner letzten Anpassung am 2. Dezember 2023.

 

Der Referenzzinssatz basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Zum Stichtag 30. Juni 2024 betrug dieser Durchschnittszinssatz 1,67 Prozent, was einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorquartal (1,72 Prozent) darstellt. Der Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und bleibt somit weiterhin bei 1,75 Prozent. Eine Anpassung des Referenzwerts erfolgt erst, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,63 Prozent sinkt oder über 1,87 Prozent steigt. Die nächste Überprüfung erfolgt am 2. Dezember 2024.

 

Mietzinsanpassungen aufgrund des Referenzzinssatzes betreffen alle Mietverhältnisse in der Schweiz, ausgenommen sind lediglich indexierte, gestaffelte Mietzinsen und Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Bei bestehenden Mietverträgen, die auf einem Referenzzinssatz von 2,00 Prozent oder höher basieren, besteht weiterhin ein Senkungsanspruch. Umgekehrt haben Vermietende das Recht, Mietzinsen zu erhöhen, wenn diese auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder tiefer beruhen. Jede Erhöhung kann im Umfang von 3 Prozent pro Viertelprozentpunkt erfolgen.

 

Zusätzlich zur Änderung des Referenzzinssatzes können weitere Faktoren wie die Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) und Veränderungen der Unterhalts- und Betriebskosten zu Mietzinsanpassungen führen. Dabei kann die Teuerung bis zu 40 Prozent auf den Mietzins umgelegt werden.

 

Der Referenzzinssatz, der seit dem 10. September 2008 als einheitlicher Maßstab in der ganzen Schweiz dient, löste damals die unterschiedlichen kantonalen Zinssätze für variable Hypotheken ab. Er ist in Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) verankert.

 

Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website des BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch abrufbar.


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