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DE: Bund fördert erneut den Erhalt schriftlichen Kulturguts – Kulturstaatsministerin Roth: „Bedrohte Originale von internationalem Rang sichern“

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Berlin – Der Bund unterstützt auch in diesem Jahr den Erhalt historisch wertvollen schriftlichen Kulturguts mit einer erheblichen finanziellen Förderung. Rund 1,5 Millionen Euro fließen 2024 in insgesamt 56 Projekte, die den langfristigen Erhalt von Schriftstücken in Archiven, Bibliotheken und Museen in ganz Deutschland sicherstellen sollen. Das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, das seit 2017 läuft, fördert dabei systematisch Maßnahmen wie die Entsäuerung, Reinigung und Schutzverpackung umfangreicher Bestände.

 

Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte die Bedeutung dieser Förderungen: „Die schriftlichen Quellen in Archiven, Bibliotheken und Museen sind greifbare Zeugnisse unserer Geschichte. Deshalb unterstützt der Bund im BKM-Sonderprogramm die Einrichtungen bei ihrer wertvollen Arbeit, um Originale von internationalem Rang zu sichern und zugänglich zu machen. Denn nur gemeinsam kann die Bewahrung unseres schriftlichen Kulturguts auch in Zukunft gelingen.“

 

Eines der herausragenden Projekte, das von der diesjährigen Förderung profitiert, ist das Deutsche Archäologische Institut (DAI) in Athen. Die dortige Abteilung bewahrt eine Sammlung von rund 3.000 Plänen und Zeichnungen, die von der Gründung des Athener Standorts 1874 bis in die 1950er-Jahre entstanden sind. Diese Primärquellen, die im Rahmen archäologischer Unternehmungen und Forschungsreisen in Griechenland und seinen Nachbarländern entstanden, sind von unschätzbarem Wert für zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen. Mit der Förderung werden diese fragilen Originale nun erstmals umfassend erfasst, restauriert und verpackt, bevor sie anschließend digitalisiert werden können. Dies soll die Zugänglichkeit der Dokumente für Forschende weltweit sicherstellen.

 

Das Sonderprogramm des Bundes wird durch die beteiligten Einrichtungen, Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitfinanziert. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt auf Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird.

 

Neben dem BKM-Sonderprogramm gibt es eine weitere Förderlinie zum Erhalt schriftlicher Originale: die KEK-Modellprojektförderung. Diese wird gemeinsam mit der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder umgesetzt und konzentriert sich auf exemplarische Maßnahmen, die ebenfalls den Erhalt und die Zugänglichkeit wertvollen Schriftguts zum Ziel haben.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) unter www.kek-spk.de.

 

 

 

 

 

 Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG


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