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CH: WEKO deckt Kartellverstöße im Kies- und Deponiebereich auf – 5,3 Millionen Franken Busse für KAGA und Aktionärinnen

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦    

 

Bern – Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat nach intensiven Untersuchungen gravierende Verstöße gegen das Kartellgesetz im Bereich Kies- und Deponiewesen aufgedeckt. Im Zentrum der Untersuchungen stand die Kies AG Aaretal (KAGA) und ihre sieben Aktionärinnen, die nun mit einer Gesamtstrafe von 5,3 Millionen Franken belegt wurden. Mit diesem Entscheid schließt die WEKO das letzte von drei Verfahren im Berner Baustoffsektor ab.

 

Die KAGA, als größte Kies- und Deponiegrube im Raum Bern, spielte dabei eine zentrale Rolle. Die Aktionärinnen des Unternehmens, allesamt ebenfalls in den Bereichen Kies und Deponie tätig, agierten gemeinsam, um den Wettbewerb in ihrem Einflussbereich erheblich zu behindern. Ein wesentliches Instrument dieser Marktabschottung war der Verwaltungsrat der KAGA, in dem jede Aktionärin durch eine Schlüsselperson vertreten ist.

 

Durch diese enge Abstimmung konnten die Aktionärinnen von erheblichen Vorteilen profitieren. So erhielten sie Zugang zu deutlich günstigeren Kiespreisen und subventionierten Transportkosten – ein Vorteil, der ihnen gegenüber ihren Mitbewerbern im Markt einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffte. Zudem verpflichteten sie sich gegenseitig, im Gebiet der KAGA keine eigenen Abbaurechte zu erwerben und kein Kies abzubauen, um so den Wettbewerb weiter auszuschalten.

 

Besonders kritisch bewertet die WEKO die Praxis, wonach Nicht-Aktionärinnen zeitweise gezwungen wurden, den Abtransport von Aushub an den gleichzeitigen Bezug von Kies zu koppeln. Diese Strategie behinderte nicht nur die Konkurrenz, sondern stellte auch eine massive Einschränkung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die öffentliche Hand dar. Die ohnehin hohen Markteintrittsbarrieren in diesem stark regulierten Bereich wurden dadurch weiter verschärft.

 

Diese neuesten Erkenntnisse der WEKO reihen sich in eine Serie von Verstößen ein, die bereits in den Jahren 2018 und 2021 zu ähnlichen Untersuchungen im Bereich Kies, Beton und Belag geführt hatten. Der Entscheid der WEKO kann von den betroffenen Unternehmen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

 

 

Herausgeber

Wettbewerbskommission

http://www.weko.admin.ch/ 


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