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CH: Neuer Fall der Blauzungenkrankheit in der Schweiz bestätigt

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Bern, 29. August 2024 – Erstmals seit 2020 wurde in der Schweiz ein neuer Fall der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) nachgewiesen. Die Veterinärbehörden entdeckten die Infektion bei einem Rind im Kanton Waadt, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) heute mitteilte. Gemeinsam mit den kantonalen Veterinärämtern bereitet das BLV nun die notwendigen Maßnahmen vor, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

 

Blauzungenkrankheit: Symptome und Verbreitung

Die Blauzungenkrankheit, die durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht wird, ist eine meldepflichtige Tierseuche, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft. Der Serotyp 8 (BTV-8) ist besonders virulent und führt zu Symptomen wie Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Schwellungen im Kopfbereich und Fehlgeburten. Die Krankheit wird durch Gnitzen, kleine stechende Mücken, übertragen. Für Menschen besteht jedoch keine Gefahr; der Verzehr von Fleisch und Milchprodukten ist unbedenklich.

 

Der erste Fall der Blauzungenkrankheit in der Schweiz trat im Oktober 2007 auf, nachdem sich das Virus in den Jahren nach 2000 in Europa ausgebreitet hatte. Der aktuelle Nachweis im Kanton Waadt ist der erste seit vier Jahren, während BTV-8 in Frankreich bereits seit Längerem wieder vermehrt auftritt.

 

Einrichtung einer Blauzungenkrankheits-Zone

Um die Ausbreitung der Krankheit in der Schweiz zu verhindern, wird eine Blauzungenkrankheits-Zone (BT-Zone) eingerichtet. Diese Maßnahme erlaubt es, den innerstaatlichen Tierverkehr ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Für den Export in Länder, in denen keine Fälle von Blauzungenkrankheit gemeldet wurden, gelten jedoch strenge Auflagen. Diese betreffen nicht nur lebende Tiere, sondern auch den Export von Samen, Eizellen und Embryonen.

 

Schutzmaßnahmen für Nutztiere

Das BLV rät Tierhaltenden, in enger Absprache mit Tierärztinnen und Tierärzten, ihre Bestände gegen BTV-8 impfen zu lassen. Ein vollständiger Schutz der Tiere vor den übertragenden Mücken ist kaum möglich, jedoch können Maßnahmen wie der Einsatz von Mückennetzen, physischen Barrieren und Insektiziden das Risiko einer Infektion deutlich reduzieren. Darüber hinaus sollten Tierhalter stehendes Wasser in der Nähe ihrer Ställe vermeiden, um die Brutplätze der Gnitzen zu minimieren.

 

Erhöhtes Risiko für Serotyp 3

Angesichts der aktuellen Seuchensituation in Europa, insbesondere in Deutschland und Frankreich, sieht das BLV ein erhöhtes Risiko, dass der Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit in die Schweiz eingeschleppt werden könnte. Das BLV überwacht die Lage kontinuierlich und wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

 

 

 

Herausgeber:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

www.blv.admin.ch


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