Bundesgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen: Kein Schadenersatz für Kläger

DMZ –  POLITIK  ¦ Anton Aeberhard ¦ 

 

Bern - Das Bundesgericht hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die während der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen des Bundesrats rechtmäßig waren. Damit ist eine zentrale Grundlage für die Schadensersatzforderungen von über 10.000 Klägern entfallen, die symbolisch jeweils einen Franken verlangten und die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen feststellen lassen wollten. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus, jedoch beendet das Urteil das Verfahren und markiert einen wichtigen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Pandemiepolitik in der Schweiz.

 

Hintergrund
Im Zuge der COVID-19-Pandemie sah sich der Schweizer Bundesrat gezwungen, eine Vielzahl von Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu ergreifen. Diese Maßnahmen, die unter anderem Ausgangsbeschränkungen, die Einführung einer Zertifikatspflicht sowie weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens umfassten, stützten sich auf das Epidemiengesetz. Das Epidemiengesetz erlaubt es den Behörden, im Falle einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Gesundheit, wie sie durch SARS-CoV-2 dargestellt wurde, weitreichende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Im April 2022 wurde ein erstes Schadensersatzbegehren der Kläger, die sich durch die Maßnahmen in ihren Rechten verletzt sahen, vom Bundesrat abgewiesen. Daraufhin reichten die Kläger Berufung beim Bundesgericht ein. Ihre zentrale Argumentation beruhte darauf, dass SARS-CoV-2 nicht ausreichend als übertragbarer Krankheitserreger nachgewiesen sei und somit keine ausreichende Bedrohung für die öffentliche Gesundheit bestanden habe. Weiterhin wurden die Wirksamkeit der Impfstoffe und die Rechtmäßigkeit der Zertifikatspflicht angezweifelt. Der Anwalt der Kläger warf dem Bundesrat vor, durch die Maßnahmen Ungeimpfte diskriminiert und Geimpfte getäuscht zu haben.

 

Rechtsauffassung des Bundesrats
Die Verteidigung des Bundesrats konzentrierte sich auf die Rechtfertigung der getroffenen Maßnahmen im Kontext der damaligen Wissenslage und der erheblichen Unsicherheiten, die zu Beginn und während der Pandemie herrschten. Der Bundesrat betonte, dass alle Entscheidungen auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffen wurden und dass die Maßnahmen im Gesamtpaket zu betrachten seien. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen im Interesse der öffentlichen Gesundheit und des Schutzes der Bevölkerung getroffen wurden, in einer Situation, die durch eine hohe Dynamik und Unvorhersehbarkeit gekennzeichnet war.

 

Bedeutung des Urteils
Das Urteil des Bundesgerichts stellt klar, dass die Maßnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Pandemie nicht als widerrechtlich einzustufen sind. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für zukünftige Rechtsstreitigkeiten und stärkt die Position des Bundesrats, der während der Pandemie immer wieder unter erheblichem Druck stand. Mit dem Urteil ist der Weg für Schadensersatzforderungen gegen die Eidgenossenschaft effektiv versperrt.

 

Der Initiator der Klage, der die Corona-Maßnahmen wiederholt als "diktatorisch" bezeichnete, kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Dennoch dürfte dieses Urteil für die Mehrheit der Kläger das Ende ihrer juristischen Bestrebungen bedeuten.

 

Schlussfolgerung
Obwohl die Pandemie weltweit weiterhin eine Herausforderung darstellt, markiert das Urteil des Bundesgerichts einen bedeutenden Moment in der rechtlichen Aufarbeitung der staatlichen Maßnahmen in der Schweiz. Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden fortgesetzt, doch das Urteil setzt einen klaren Schlusspunkt, der die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten bestätigt und den rechtlichen Rahmen für zukünftige gesundheitspolitische Maßnahmen festlegt. In einer Welt, in der COVID-19 weiterhin präsent ist, bleibt die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Pandemie eine andauernde Aufgabe.

 

 

Die schriftliche Begründung des Urteils folgt laut BGer zu einem späteren Zeitpunkt.

BGer 2E_3/2022 vom 29.08.2024


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!


 

Unterstützen Sie uns jetzt!

Seit unserer Gründung steht die DMZ für freien Zugang zu Informationen für alle – das ist unser Alleinstellungsmerkmal. Wir möchten, dass jeder Mensch kostenlos faktenbasierte Nachrichten erhält, und zwar wertfrei und ohne störende Unterbrechungen.

Unser Ziel ist es, engagierten und qualitativ hochwertigen Journalismus anzubieten, der für alle frei zugänglich ist, ohne Paywall. Gerade in dieser Zeit der Desinformation und sozialen Medien ist es entscheidend, dass seriöse, faktenbasierte und wissenschaftliche Informationen und Analysen für jedermann verfügbar sind.

Unsere Leserinnen und Leser machen uns besonders. Nur dank Ihnen, unserer Leserschaft, existiert die DMZ. Sie sind unser größter Schatz.

Sie wissen, dass guter Journalismus nicht von selbst entsteht, und dafür sind wir sehr dankbar. Um auch in Zukunft unabhängigen Journalismus anbieten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Setzen Sie ein starkes Zeichen für die DMZ und die Zukunft unseres Journalismus. Schon mit einem Beitrag von 5 Euro können Sie einen Unterschied machen und dazu beitragen, dass wir weiterhin frei berichten können.

Jeder Beitrag zählt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Kommentare: 0