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CH: Gemeinsame Finanzierung der Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen

DMZ – GESUNDHEIT / MM ¦ AA ¦ 

 

Bern – Der Bundesrat hat heute eine wegweisende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, um die Finanzierung der intensiven Frühintervention (IFI) für Kinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) langfristig sicherzustellen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) sollen die Invalidenversicherung (IV) und die Kantone künftig gemeinsam die Kosten für diese lebensverändernde Intervention tragen.

 

Die intensive Frühintervention, die sich an Kinder im Vorschulalter richtet, spielt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung der betroffenen Kinder. Durch gezielte medizinische und pädagogische Maßnahmen wie Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Sonderpädagogik können das Verhalten sowie die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten der Kinder erheblich verbessert werden. Wissenschaftliche Studien bestätigen die hohe Wirksamkeit der IFI, insbesondere aufgrund der ausgeprägten Plastizität des kindlichen Gehirns in frühen Lebensjahren.

 

Bisher war die Finanzierung der IFI lediglich über provisorische Vereinbarungen zwischen der IV und den spezialisierten Einrichtungen geregelt. Seit 2019 läuft zudem ein Pilotversuch, der die zentralen Punkte der Intervention sowie deren Finanzierung klären sollte. Die Ergebnisse dieser Pilotphase haben nun zu dem Entschluss geführt, eine dauerhafte, gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone zu etablieren.

 

Der Bundesrat schlägt vor, dass die IV künftig bis zu 30 Prozent der durchschnittlichen IFI-Kosten übernimmt, was einer jährlichen Obergrenze von etwa 18 Millionen Franken entspricht. Die restlichen Kosten sollen von den Kantonen getragen werden. Darüber hinaus sollen maximal 150.000 Franken pro Jahr zur Deckung der Reisekosten bereitgestellt werden. Die geplante Gesetzesänderung hat keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Bund.

 

Mit der Übermittlung der Botschaft an das Parlament setzt der Bundesrat ein klares Zeichen für die Bedeutung der Frühintervention bei ASS. Neben der finanziellen Sicherstellung des Angebots sollen auch die IFI-Angebote in den Kantonen weiter ausgebaut und gefördert werden. Um die langfristige Wirkung der Maßnahmen zu beurteilen, werden in Zukunft umfangreiche Daten gesammelt, die dem Bundesamt für Statistik übermittelt werden. Eine umfassende Evaluation der Gesetzesänderung ist sechs Jahre nach deren Inkrafttreten geplant.

 

Die vorgeschlagene Revision fügt sich in eine Reihe weiterer bedeutender Projekte der IV ein, die im Rahmen der Behindertenpolitik 2023‒2026 sowie durch verschiedene parlamentarische Initiativen und Motionen angestoßen wurden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat daher einen koordinierten Ansatz bei der Bearbeitung dieser Geschäfte eingeleitet.

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

Eidgenössisches Departement des Innern

Bundesamt für Sozialversicherungen


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