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Bern – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) verabschiedet. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer offenen Datenpolitik dar, indem meteorologische und klimatologische Daten der Öffentlichkeit ab dem 1. April 2025 kostenfrei zugänglich gemacht werden. Die Revision folgt der «Open Government Data»-Strategie (OGD) der Schweiz, die darauf abzielt, durch die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten Transparenz, Partizipation und Innovation zu fördern.
Ein Schritt zur offenen Datenpolitik
Mit der revidierten Verordnung erhält das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, MeteoSchweiz, die gesetzliche Grundlage, um seine meteorologischen und klimatologischen Daten frei verfügbar zu machen. Diese Entscheidung entspricht der OGD-Strategie des Bundes, welche die öffentliche Zugänglichkeit von Daten, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Aufträge erhoben werden, fördert. Besonders wertvoll für Gesellschaft und Wirtschaft sind dabei meteorologische und klimatologische Informationen, die nun ohne Gebühren zugänglich gemacht werden.
Änderungen und neue Regelungen
Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung dieser Strategie findet sich im Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Durch die Totalrevision der MetV wird nun auch für die Daten von MeteoSchweiz der OGD-Grundsatz gemäß EMBAG umgesetzt, was zur Abschaffung der Gebühren für diese Daten führt. Darüber hinaus wurde die Revision genutzt, um das Basisangebot von MeteoSchweiz genauer zu definieren und anzupassen.
Bedeutung für die Öffentlichkeit und Innovation
Mit der Öffnung der Datenbestände von MeteoSchweiz wird ein breiterer Zugang zu wertvollen Informationen geschaffen, der sowohl in der Wissenschaft als auch in der Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielen könnte. Insbesondere in Bereichen wie der Wettervorhersage, dem Klimaschutz und der Entwicklung innovativer Anwendungen und Dienstleistungen verspricht der freie Zugang zu diesen Daten neue Impulse.
Barbara Galliker, Leiterin Kommunikation bei MeteoSchweiz, betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: „Die freie Verfügbarkeit unserer Daten wird es einer breiteren Öffentlichkeit ermöglichen, sich auf fundierte meteorologische und klimatologische Informationen zu stützen. Dies unterstützt nicht nur wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen, sondern auch das öffentliche Verständnis und die Sensibilisierung für klimatische Zusammenhänge.“
Die revidierte Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft und markiert damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen, digitalen Verwaltung in der Schweiz.
Herausgeber: Der Bundesrat
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