CH: Bundesanwaltschaft beendet Strafuntersuchung gegen Glencore: Strafbefehl und Einstellungsverfügung

DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦   

 

Bern – Nach vier Jahren intensiver Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft (BA) die Strafuntersuchung gegen die Glencore International AG (Glencore) abgeschlossen. Im Zentrum der Untersuchung stand die unterlassene Prävention von Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner Glencores. Der Strafbefehl sieht eine Busse von CHF 2 Millionen sowie eine Ersatzforderung von USD 150 Millionen vor. Daneben wurden mehrere Teilsachverhalte ohne weitere Maßnahmen eingestellt.

 

Versäumnis organisatorischer Vorkehrungen

Glencore wird zur Verantwortung gezogen, weil das Unternehmen nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, um die Bestechung eines kongolesischen Amtsträgers durch einen Geschäftspartner im Jahr 2011 zu verhindern. Dieser erwarb damals Minderheitsbeteiligungen an zwei staatlichen Minengesellschaften in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zu einem unter Marktwert liegenden Preis. Die Minenanteile dienten sowohl den Interessen des Geschäftspartners als auch Glencores, wobei Letztere es versäumten, das damit verbundene Korruptionsrisiko angemessen zu managen.

 

Strafmildernde Kooperation

Strafmildernd berücksichtigte die BA, dass Glencore seit Eröffnung der Untersuchung im Juni 2020 umfassend mit den Strafverfolgungsbehörden kooperierte. Dennoch bleibt die finanzielle Belastung für das Unternehmen erheblich: Neben der Busse von CHF 2 Millionen wurde eine Ersatzforderung in Höhe von USD 150 Millionen verhängt.

 

Einstellung weiterer Verfahren

Die Ermittlungen der BA umfassten auch andere Aspekte der Geschäftstätigkeit Glencores in der DRK zwischen 2007 und 2017. Diese wurden gemäß Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO eingestellt, da kein ausreichender Tatverdacht für eine weitere Strafverfolgung bestand. Darunter fiel auch das Verfahren zu den Neuverhandlungen eines Joint Ventures mit der staatlichen kongolesischen Bergbaugesellschaft in den Jahren 2008/2009.

 

Internationale Zusammenarbeit

Im Laufe der Untersuchung arbeiteten die BA und die niederländischen Behörden (Dutch Public Prosecution Service, DPPO) eng zusammen, um den Verdacht der Bestechung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Minenrechten in der DRK zu klären. Diese internationale Kooperation war ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Ermittlungen.

 

Konsequenzen und Rechtskraft

Glencore hat entschieden, keine Einsprache gegen den Strafbefehl und die Einstellungsverfügung zu erheben, womit diese rechtskräftig werden. Diese Entscheidung signalisiert Glencores Bereitschaft, die festgelegten Maßnahmen und finanziellen Forderungen zu akzeptieren.

 

Fazit

Die Beendigung der Strafuntersuchung gegen Glencore markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Unternehmenskorruption. Die verhängten Sanktionen sollen nicht nur als Abschreckung dienen, sondern auch die Notwendigkeit einer strengeren internen Kontrolle und Compliance innerhalb multinationaler Konzerne unterstreichen.

 

 

 

Herausgeber: Bundesanwaltschaft

http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html


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