· 

AT: Bericht über Tierschutzaktivitäten in den Jahren 2021 und 2022

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦

 

Rechtliche Neuerungen, Ergebnisse der Kontrollen, Wissensvermittlung an Schulen

Wien – Von Gesundheitsminister Johannes Rauch wurde der aktuelle Tierschutzbericht vorgelegt, der über die Aktivitäten in diesem Bereich in den Jahren 2021 und 2022 ausführlich informiert.

 

In seinem Begleitschreiben weist der Ressortchef auf zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen hin, wobei insbesondere das Verbot der Haltung von Ferkeln und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich, das Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern sowie des Schredderns von Küken hervorgehoben werden. Im Zuge der vorletzten Tierschutzgesetznovelle wurden auch die Weitergabe, der Erwerb, der Import sowie die Ausstellung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen untersagt. Die im Juli 2024 beschlossenen Änderungen – wie etwa die Verschärfung des Qualzuchtverbots – sind im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

 

Nach einer ausführlichen Darstellung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Tierschutzes auf nationaler und europäischer Ebene gehen die Autorinnen und Autoren näher auf diverse Forschungsprojekte sowie auf ausgewählte Themen wie z.B. das Schwanzkupieren bei Schweinen ein.

 

Weiters können die Berichte der Tierschutzombudsleute der Bundesländer sowie die Ergebnisse der Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, der Einhaltung der Tierschutz-Kontrollverordnung sowie der Auflagen gemäß Tiertransportgesetz auf insgesamt 86 Seiten nachgelesen werden.

 

Rechtsgrundlagen: Vom bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz bis zu den aktuellen Verordnungen

Mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, welches am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, wurde Österreich im Bereich Tierschutz zu einem Vorreiter und Vorbild innerhalb der Europäischen Union, wird einleitend im Kapitel Rechtssetzung hervorgehoben. Seither ist für die Gesetzgebung der Bund zuständig, die Vollziehung obliegt ausschließlich den Ländern.

Durch die letzte Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung im Jahr 2022 wurde unter anderem bei den Rindern klargestellt, dass die Anbindung an den Hörnern verboten ist. Weiters wurde das Kupieren der Schwänze von Kälbern neugeregelt und die Anwendung mechanischer Hilfsmittel bei der Geburt limitiert. Beim Geflügel wurde unter anderem das Käfighaltungsverbot auf Küken, Junghennen und Zuchttiere erweitert.

 

Bei den Schweinen wurde ein Projekt in der Verordnung verankert, welches die einheitliche Erfassung und Bewertung von Schwanz- und Ohrverletzungen bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zum Ziel hat. Einer EU-Verordnung entsprechend wurde bei Schweinen festgelegt, dass der Liegebereich für die Tiere physisch angenehm sein muss. Die kritische Lebensphase von Ferkeln, die im Projekt Pro-Sau untersucht wurde, wurde nun in die Verordnung übernommen. Somit dürfen die Tiere nur noch maximal einen Tag vor der Geburt bis fünf Tage danach im Kastenstand gehalten werden. Außerdem wurden die Eckpunkte für die Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen definiert.

 

Strengere Bestimmungen wurden auch für die Gruppenhaltung von Mastschweinen, Absetzferkeln und Zuchtläufern festgelegt. Hier gibt es nun ein Verbot der Haltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten, es wurden auch höhere Mindestflächen vorgeschrieben. Außerdem muss immer organisches Beschäftigungsmaterial vorhanden sein. Diese Bestimmung gilt für neu gebaute, umgebaute oder erstmals in Betrieb genommene Anlagen seit 1.1.2023.

 

Transport von Tieren ins Ausland erst ab einem Alter von drei Wochen

Im Berichtszeitraum novelliert wurde auch das Tiertransportgesetz, durch das zahlreiche Verbesserungen erzielt werden konnten. Neben einer Verschärfung der Strafen und eines Verbots des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten wurde vor allem der Aspekt der Tiergesundheit besonders berücksichtigt. So dürfen etwa Tiere frühestens ab einem Alter von drei Wochen von Österreich ins Ausland transportiert werden. Ab 1.1.2025 ist die Transportfähigkeit bei Kälbern ab einem Alter von drei bis vier Wochen nur dann erlaubt, wenn eine gute Kälbergesundheit im Rahmen einer regelmäßigen tierärztlichen Bestandsbetreuung gegeben ist.

 

Notfallfonds für Tierheime wird fortgesetzt

Bereits 2020 wurde auf Grund der Corona-Krise das für den Tierschutzpreis geplante Budget Tierheimen zur Verfügung gestellt, ist dem Bericht zu entnehmen. Da sich die Tierheime weiterhin in einer schwierigen Situation befinden und auch in Bezug auf den Krieg in der Ukraine sehr viel leisten würden, werde dieser Weg fortgesetzt. Die Mittel in der Höhe von 65.000 € kommen daher dem Notfall–Fonds für Tierheime zugute, wobei die Abwicklung des Projekts vom Verband der österreichischen Tierschutzorganisationen übernommen wurde.

 

Förderung des Vereins "Tierschutz macht Schule" sowie die Unterstützung von weiteren Tierschutzprojekten

Ein weiteres Kapitel widmet sich dem breiten Betätigungsfeld des Vereins "Tierschutz macht Schule". Seit 2007 wurden insgesamt über eine Million Unterrichtsmaterialien beim Verein bestellt sowie bei Veranstaltungen, Workshops und im Rahmen von Projekten verteilt.

Im Berichtszeitraum wurde unter anderem der Film "Kuh-Rendezvous mit Milli Muh", der über die Bedürfnisse und das Verhalten von Rindern sowie über das richtige Verhalten bei der Begegnung mit diesen Herdentieren informiert, erstellt. Weiters wurde der Kidsguide "Das Geheimnis der sprechenden Katzenstatue" über die Welt von Katzen für Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren und das Unterrichtsheft "Wiener Tierprofi – Heimtiere publiziert.

 

Ergänzend zu den Aktivitäten im Bereich der Kinder und Jugendlichen wurden auch zahlreiche Akzente in der Erwachsenenbildung gesetzt. Dazu zählen vor allem der Abschluss der ersten drei Lehrgänge "Tierschutz macht Schule" in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark.

 

Die Ergebnisse der Tierschutzkontrollen

Gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung hat die Behörde mindestens 2 % der landwirtschaftlichen Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren. Im Jahr 2021 wurden in Kälberbetrieben 26 Mal Missstände aufgezeigt, im Jahr 2022 war dies 61 Mal der Fall. Bei den Schweinebetrieben wurden im Jahr 2020 617 Betriebe einer Kontrolle unterzogen. Von 193 Verstößen mussten 70 angezeigt werden. Im Jahr darauf wurden 648 Betriebe geprüft. In der Gesamtheit gab es mit 364 Verstößen deutlich mehr als im Vorjahr, auch bei den Anzeigen sei das Niveau mit 130 deutlich höher ausgefallen. Im Bereich des Geflügels gab es unverändert wenig Beanstandungen in beiden Berichtsjahren.

 

Auch Zoos, Tierheime, Tierpensionen, Tierasyle und Gnadenhöfe sowie Betriebsstätten, in denen Tiere im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden, werden mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften kontrolliert. Im Zuge der Kontrollen wurden 39 Anzeigen erstattet (2022).

 

In die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fällt zudem die jährliche Erstellung eines Kontrollplans Tiertransport. Bei insgesamt 143.575 durchgeführten Kontrollen wurden bei 1.032 Transporten Verstöße gegen die Auflagen festgestellt, was einem prozentuellen Anteil von 0,72 % entspricht. 64 Fälle (0,04 %) waren mit Schmerzen, Schäden oder Leiden zumindest eines Tieres verbunden.

 

Die Behörden haben bei Beanstandungen verhältnismäßige Maßnahmen zu setzen, um in erster Linie allfälliges Tierleid sofort zu unterbinden und in weiterer Folge für eine Sensibilisierung der Transportunternehmer:innen zu sorgen. 2021 wurden insgesamt 1.011 Maßnahmen (administrativ und gerichtlich) seitens der lokalen Behörde gesetzt: Abmahnung und Aufforderung zur Verbesserung (845), Organmandate (35) und Anzeigen.   

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0