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AT: Pflegekräfte erhalten neue Befugnisse und erweiterte Ausbildungsmöglichkeiten

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Der Bundesrat hat das umfangreiche Pflegepaket, das neue Kompetenzen für Pflegekräfte und erweiterte Ausbildungsmöglichkeiten vorsieht, verabschiedet. Die Reformen, die ab September 2025 in Kraft treten, beinhalten auch finanzielle Entlastungen für Versehrte und Maßnahmen zur Stärkung der Behindertenanwaltschaft.

 

Das Gesetzespaket, das von ÖVP und Grünen im Nationalrat kurzfristig eingebracht wurde, fand trotz anfänglicher Kontroversen im Bundesrat breite Zustimmung. Die FPÖ stimmte gemeinsam mit den Regierungsparteien für die Reformen, die damit endgültig beschlossen wurden.

 

Erweiterte Befugnisse für Pflegekräfte

Diplomiertes Pflegepersonal wird künftig in der Lage sein, eigenständig Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege und Pflegeintervention zu verschreiben. Zudem dürfen sie ärztlich verordnete Medikamente weiterverordnen. Pflegefachassistent erhalten zusätzliche Kompetenzen in der chirurgischen Wundversorgung und der Verabreichung von Infusionen ohne medikamentöse Wirkstoffe.

 

Neuerungen im Ausbildungsbereich

Die Ausbildung im gehobenen Pflegedienst wird künftig ausschließlich im tertiären Bildungssektor angeboten. Dies soll zu einer flexibleren Gestaltung des Tätigkeitsfeldes beitragen. Das Pflegestipendium wird auf Fachhochschul-Ausbildungen erweitert, wofür das AMS jährlich zusätzliche 20 Millionen Euro aus dem Budget des Sozialministeriums erhält.

 

Finanzielle Entlastungen und soziale Maßnahmen

Versehrtenrenten und andere Leistungen der Unfallversicherung werden ab Januar 2025 nicht mehr bei der Berechnung der Ausgleichszulage und der Sozialhilfe berücksichtigt. Diese Änderung soll eine finanzielle Entlastung für die Betroffenen bringen.

 

Weitere gesetzliche Änderungen

Heimhelfer, die das Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung" absolviert haben, dürfen künftig unter Anleitung von Gesundheitspersonal Blutdruck, Puls und Temperatur messen sowie bei der Kontrolle des Blutzuckers und der Verabreichung ärztlich verordneter Tropfen helfen. Die Ausbildung für diese Tätigkeiten wird entsprechend verlängert, und das Mindestalter für Fach-Sozialbetreuer und diplomierte Sozialbetreuer wird auf 18 Jahre herabgesetzt.

 

Stärkung der Behindertenanwaltschaft

Ein weiteres Gesetzespaket zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung wurde ebenfalls verabschiedet. Dieses sieht unter anderem die Stärkung der Behindertenanwaltschaft und des Bundesbehindertenbeirats sowie finanzielle Sicherungen für den Österreichischen Behindertenrat vor. Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten müssen künftig eine Barrierefreiheitsbeauftragte bestellen, und die bürokratischen Hürden bei der Beantragung eines Behindertenpasses werden reduziert.

 

Kritik und Unterstützung

Die SPÖ äußerte Bedenken bezüglich unklarer Begrifflichkeiten und praktischer Umsetzungsschwierigkeiten. Sie warnte vor dem Einfluss privater Investoren im Pflegebereich. Die FPÖ und die Regierungsparteien hingegen betonten die positiven Auswirkungen der Reformen auf die Pflegequalität und die häusliche Pflege.

 

Sozialminister Johannes Rauch wies auf die Senkung der Pensionsabschläge für Pflegekräfte mit Schwerarbeit und zusätzliche Mittel für die Sozialversicherung hin.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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