CH: UVEK streicht drei Reservestandorte aus dem Sachplan geologische Tiefenlager

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Bern – Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die drei Standortgebiete Jura-Südfuss (SO/AG), Südranden (SH) und Wellenberg (NW) aus dem Sachplan geologische Tiefenlager gestrichen. Diese Gebiete waren bisher als Reservestandorte für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen vorgesehen. Mit der Streichung wird nun klar, dass in diesen Regionen keine weiteren Planungen für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle stattfinden werden.

 

Die Entscheidung, die drei Standorte zu streichen, geht auf den Bundesrat zurück, der diese Gebiete Ende 2018 im Rahmen des Ergebnisberichts zu Etappe 2 der Standortsuche als Reserveoptionen festgelegt hatte. Vertiefte Untersuchungen in der derzeit laufenden Etappe 3 haben jedoch gezeigt, dass diese Reservestandorte im Vergleich zu den verbleibenden Standortgebieten Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (TG/ZH) eindeutige Nachteile aufweisen.

 

Mit der Streichung der drei Reservestandorte entfallen potenzielle Nutzungskonflikte und Einschränkungen für die betroffenen Kantone und Gemeinden. Dies schafft Klarheit, dass in diesen Gebieten keine geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle mehr geplant werden. Alle betroffenen Standortkantone wurden angehört und haben der Streichung zugestimmt. Das UVEK hat den Ergebnisbericht zu Etappe 2 des Sachplans entsprechend angepasst.

 

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager

Die Suche nach geeigneten Standorten für geologische Tiefenlager ist im Sachplan geologische Tiefenlager in drei Etappen geregelt. Die ersten beiden Etappen, die den Vorschlag und die behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten sowie die Platzierung der Oberflächenanlagen und die Mitwirkung der Regionalkonferenzen umfassten, sind bereits abgeschlossen. Derzeit befindet sich die Standortsuche in Etappe 3, die voraussichtlich bis 2030 dauern wird. Diese Phase umfasst Tiefbohrungen, die Erarbeitung und Überprüfung von Rahmenbewilligungsgesuchen sowie die Festsetzung der endgültigen Standorte und die Erteilung der Rahmenbewilligungen.

 

Im Jahr 2022 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Nördlich Lägern als den am besten geeigneten Standort für ein Kombilager für hoch-, schwach- und mittelaktive Abfälle ausgewählt. Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle sollen beim Zwischenlager in Würenlingen entstehen. Die Nagra plant, die entsprechenden Rahmenbewilligungsgesuche im November 2024 beim Bund einzureichen.

 

 

 

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