DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Der Nationalrat hat heute mehrere wichtige Gesetzesvorlagen der Koalition angenommen. Im Zentrum stand eine Novelle zum Zivildienstgesetz, die es Zivildienern ermöglicht, bei der Geburt eines Kindes einen "Papamonat" zu nehmen. Weitere Änderungen betreffen die Unterbrechung des Zivildienstes aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen, eine Ausweitung bevorzugter Zivildienstorganisationen und die Ermächtigung zu fachärztlichen Untersuchungen. Zudem wurden Änderungen im E-Government-Gesetz und Ausnahmen im Medientransparenzgesetz beschlossen.
Neuerungen im Zivildienstgesetz
Die vom Nationalrat beschlossene Novelle zum Zivildienstgesetz sieht vor, dass Zivildiener künftig bei der Geburt eines Kindes einen "Papamonat" in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ermöglicht die Novelle eine einmalige Teilung des Zivildienstes bei besonderen wirtschaftlichen oder familiären Gründen, vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Vereinbarung mit der Zivildiensteinrichtung.
Die Liste der bevorzugten Zivildienstorganisationen wird um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert. Zudem erhält die Zivildienstserviceagentur die Befugnis, fachärztliche Untersuchungen zu beauftragen, um auf die steigende Zahl der Nichtantritte aus medizinischen Gründen zu reagieren. Ein weiterer Punkt ist die Dienstfreistellung von 30 Tagen pro Jahr für außerordentliche Zivildiensteinsätze, etwa bei Katastrophen oder besonderen Notständen. Die Novelle wurde mehrheitlich angenommen.
Lukas Brandweiner (ÖVP) bezeichnete den Beschluss als "Freudentag für den Zivildienst" und hob die Verbesserungen der Bundesregierung hervor, darunter eine höhere Grundvergütung und das kostenfreie Klimaticket. Michael Seemayer (SPÖ) unterstützte die Vorlage, äußerte jedoch Zweifel, ob die Gesetzesänderung den tatsächlichen Herausforderungen gerecht werde.
Er forderte Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. David Stögmüller (Grüne) begrüßte die Modernisierung des Zivildienstes als Anpassung an das 21. Jahrhundert. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) kritisierte die Reform als unzureichend und bemängelte, dass das Gesundheitssystem von Zivildienern abhängig gemacht werde.
Änderungen im E-Government-Gesetz
Der Nationalrat stimmte auch einer Änderung des E-Government-Gesetzes zu, die die rechtlichen Grundlagen für weitere Digitalisierungsschritte in der Verwaltung schafft. Kernpunkte sind die Verpflichtung öffentlicher Verantwortlicher zur digitalen Kommunikation untereinander.
Ausnahmen im Medientransparenzgesetz
Ebenfalls beschlossen wurde eine Ausweitung der Ausnahmeregelung für Tourismuswerbung im Ausland im Medientransparenzgesetz. Diese Änderung ermöglicht es Tourismusorganisationen, im Ausland verstärkt Werbung zu machen, ohne die strengen Transparenzvorschriften einzuhalten.
Debatten und Berichte
Abschließend debattierten die Abgeordneten zahlreiche Berichte des Rechnungshofes, die einstimmig zur Kenntnis genommen wurden.
Mit diesen Beschlüssen hat der Nationalrat wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um den Zivildienst zu modernisieren, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und die Tourismuswerbung zu erleichtern. Die unterschiedlichen Positionen der Parteien verdeutlichen jedoch, dass weiterhin Diskussionsbedarf besteht, insbesondere in Bezug auf die Attraktivität und die langfristige Sicherstellung des Zivildienstes.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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