CH: NKVF legt Augenmerk auf die Rechte von Kindern

DMZ – SICHERHEIT / MM ¦ AA ¦            

 

Bern – Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlichte heute ihren Jahresbericht, der die Ergebnisse ihrer Besuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs zusammenfasst. Im Fokus standen dabei wiederholt problematische Praktiken und potenzielle Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen, Polizeistationen und psychiatrischen Kliniken. Besondere Aufmerksamkeit richtete die Kommission auf die Rechte von Kindern in Bundesasylzentren sowie bei zwangsweisen Rückführungen per Luftweg.

 

Das vergangene Jahr markierte eine intensive Beschäftigung der NKVF mit den Rechten von Kindern. Zum einen wurden die Unterbringung und Betreuung sowohl unbegleiteter als auch begleiteter minderjähriger Asylsuchender in den Bundesasylzentren überprüft. Zum anderen analysierte die Kommission kritisch die Behandlung von Kindern während zwangsweiser Rückführungen von Familien per Luftweg. Diese Schwerpunktsetzung soll die Einhaltung des übergeordneten Kindesinteresses gemäß der UN-Kinderrechtskonvention im Migrationsrecht fördern.

 

Neben diesen Schwerpunkten setzte die NKVF ihre regulären Überprüfungen fort. Bei ihren Besuchen deckte die Kommission vielfach problematische Zustände auf, darunter:

Inhaftierung unter Bedingungen der Überbelegung und 23-stündigen Zelleneinschlüssen im Gefängnis de la Croisée im Kanton Waadt.

 

Verwendung von Metallringen in Tischen zur Fixierung von Verdächtigen und Einsatz der "cellule de maintien" – einer kargen Zelle ohne Ausstattung – bei der Kantonspolizei Freiburg.

Mangelhafte materielle Bedingungen, insbesondere das Fehlen eines Freigeländes, im Gefängnis Porrentruy im Kanton Jura, was als unmenschliche Behandlung nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet wird.

 

Im vergangenen Jahr führte die NKVF insgesamt 24 Besuche in der Schweiz durch, um Einrichtungen zu überprüfen, in denen Personen inhaftiert oder freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterworfen sind. Die Kommission stellte fest, dass die Zusammenarbeit mit den Behörden bei den meisten Besuchen konstruktiv verlief. Die besuchten Einrichtungen umfassten Untersuchungsgefängnisse, Straf- und Maßnahmenvollzug, administrativ inhaftierende Ausländer, sowie diverse Polizeiposten und psychiatrische Einrichtungen.

 

Im Rahmen ihres ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings überwachte die NKVF im letzten Jahr 49 zwangsweise Rückführungen per Luftweg der Vollzugsstufe 4 und 38 polizeilich begleitete Rückführungen der Stufen 2 und 3 aus 16 verschiedenen Kantonen bis zum Flughafen.

 

 

 

 

Herausgeber: Nationale Kommission zur Verhütung von Folter


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