AT: Katastrophenfonds: Garantiebetrag für Feuerwehren soll erhöht werden

(Bildquelle: feuerwehren.at)
(Bildquelle: feuerwehren.at)

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦        (Bildquelle: feuerwehren.at)   

 

Wien – Eine bedeutende Änderung steht bevor: Der Katastrophenfonds des Bundes, der finanzielle Unterstützung bei Naturkatastrophenschäden leistet und die Investitionen der Feuerwehren in Einsatzgeräte unterstützt, soll reformiert werden. Eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes sieht vor, den sogenannten "Garantiebetrag" für Feuerwehren von 95 Mio. € auf 140 Mio. € pro Jahr zu erhöhen. Zusätzlich sollen künftig auch Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen Unterstützung aus dem Fonds erhalten.

 

Erhöhte Planungssicherheit für Feuerwehren

Die finanzielle Unterstützung aus der Feuerschutzsteuer und dem Katastrophenfonds des Bundes wird über die Länder an die Feuerwehren weitergeleitet. Sollte diese Unterstützung geringer ausfallen als erwartet, greift der Garantiebetrag. Mit der Erhöhung auf 140 Mio. € soll den Feuerwehren eine bessere Planungssicherheit für ihre Investitionen in Einsatzgeräte gewährleistet werden. Zusammen mit dem bereits 2022 beschlossenen pauschalen Ausgleich der Umsatzsteuer aus Investitionen werden den Feuerwehren insgesamt mindestens 160 Mio. € jährlich aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung stehen, wie in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle dargelegt wird.

 

Erweiterung des Katastrophenfonds auf vertikale Bodenbewegungen

Der Katastrophenfonds bietet derzeit finanzielle Unterstützung für die Beseitigung außergewöhnlicher Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Bergsturz und Hagel verursacht werden. Bisher waren jedoch Erdsenkungen und andere vertikale Bodenbewegungen nicht erfasst. Die geplante Novelle des Katastrophenfondsgesetzes soll dies ändern, sodass Betroffene künftig Anspruch auf Leistungen des Bundes aus dem Katastrophenfonds haben. Dabei werden natürlich ausgelöste, aber nicht durch Menschen verursachte Bodenbewegungen berücksichtigt, wie in den Erläuterungen zur Gesetzesänderung betont wird.

 

Mit diesen Anpassungen soll der Katastrophenfonds nicht nur eine verlässliche Unterstützung für die Feuerwehren sicherstellen, sondern auch auf die veränderten Bedürfnisse und Risiken der Betroffenen eingehen. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, sowohl die Prävention als auch die Bewältigung von Naturkatastrophenschäden zu verbessern und somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Resilienz der betroffenen Gemeinden und Regionen zu leisten.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0