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AT: "Papamonat" für Zivildiener, Teilungsmöglichkeit, fachärztliche Untersuchungen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine weitreichende Novelle zum Zivildienstgesetz ins Plenum des Nationalrats geschickt. Die Reform, die mit breiter Mehrheit unterstützt wurde, enthält mehrere Neuerungen, darunter die Möglichkeit eines "Papamonats" für Zivildiener sowie die Option zur einmaligen Teilung des Zivildienstes bei besonderen familiären oder wirtschaftlichen Gründen.

 

Wichtige Änderungen im Zivildienst

Künftig können Zivildiener bei der Geburt eines Kindes einen "Papamonat" in Anspruch nehmen, eine Regelung, die bereits für Wehrdiener gilt. Außerdem wird der Kreis der bevorzugten Zivildienstorganisationen auf Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert, um den steigenden Bedarf an Unterstützung in diesen Bereichen zu decken.

 

Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Reaktion auf die zunehmende Zahl von Nichtantritten aus medizinischen Gründen. Die Zivildienstserviceagentur wird ermächtigt, fachärztliche Untersuchungen zu beauftragen, um die gesundheitliche Eignung der Zivildiener zu überprüfen. Zudem erhalten Zivildiener, die außerordentlichen Dienst leisten müssen – beispielsweise nach Katastrophen –, künftig 30 Tage Dienstfreistellung pro Jahr.

 

Flexibilität und Planbarkeit

Staatssekretärin Claudia Plakolm betonte die Bedeutung der Novelle angesichts des hohen Bedarfs an Zivildienern und der gleichzeitig geburtenschwachen Jahrgänge. Sie hob hervor, dass die Teilung des Zivildienstes nur bei gewichtigen Gründen und nach einer entsprechenden Vereinbarung mit der Zivildiensteinrichtung möglich ist, um die Planbarkeit für die Einrichtungen zu gewährleisten.

 

Zusätzlich sieht die Regierungsvorlage (2609 d.B.) weitere Verbesserungen vor, darunter die Übermittlung detaillierter Informationen über teiltaugliche Zivildiener durch die Stellungskommissionen, den Wegfall der Arbeitsmarktprüfung und die Möglichkeit eines finanziellen Härteausgleichs. Auch die Wahl der Vertrauenspersonen soll vereinfacht werden. Zukünftig können zwei zusätzliche Dienstfreistellungstage, die etwa für Aufnahmetests oder Prüfungen zustehen, stundenweise in Anspruch genommen werden.

 

Breite Zustimmung – aber auch Kritik

Während die ÖVP und die Grünen die Novelle begrüßten, äußerten SPÖ und NEOS trotz ihrer Zustimmung Bedenken. Michael Seemayer (SPÖ) kritisierte die Unterstellung, dass sich Zivildiener vor dem Dienst drücken wollten, und verwies auf die psychische Belastung junger Menschen. Gerald Loacker (NEOS) äußerte Bedenken bezüglich der vollständigen Ersetzung anderer Beschäftigter durch Zivildiener und der Einbindung von Kirchengemeinschaften. Beide begrüßten jedoch die Einführung des "Papamonats".

Die FPÖ stimmte als einzige Fraktion gegen die Novelle, ohne sich in der Debatte zu Wort zu melden.

 

Plakolm betont Flexibilität und Vertrauen

Staatssekretärin Plakolm unterstrich, dass die Anträge auf Zivildienst trotz geburtenschwacher Jahrgänge zuletzt gestiegen seien. Die Novelle solle den Zivildienst flexibler machen und Zivildienern mehr zutrauen. Sie sieht die Teilung des Zivildienstes als sinnvolle Ergänzung zur befristeten Befreiung und betonte die Wichtigkeit von fachärztlichen Untersuchungen bei begründetem Verdacht. Qualifizierungsmaßnahmen sollen Zivildienern zudem als Sprungbrett in den Sozialbereich oder zu Blaulichtorganisationen dienen.

Die datenschutzrechtlichen Bedenken von SPÖ-Abgeordnetem Seemayer wurden von einem Vertreter des Bundeskanzleramts als unbegründet zurückgewiesen: Die Novelle sehe lediglich Klarstellungen vor.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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