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AT: Neue Tierschutzgesetznovelle: Verbot der Qualzucht und Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes, eingebracht von ÖVP und Grünen, bringt weitreichende Änderungen für den Schutz von Heimtieren in Österreich. Ziel der Gesetzesänderung ist es, das seit langem geforderte Verbot der Qualzucht im Heimtierbereich umzusetzen und Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels zu ergreifen.

 

Verbot der Qualzucht: Strenge Regeln für Züchter

Künftig dürfen nur noch gesunde Tiere ohne Qualzuchtsymptome oder äußerlich erkennbare Qualzuchtmerkmale gezüchtet, importiert, erworben oder weitergegeben werden. Dieses Verbot umfasst auch Tiere, an denen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 7.500 € bzw. 15.000 € im Wiederholungsfall geahndet. Landwirtschaftliche Nutztiere sind von diesen Regelungen ausgenommen.

 

Züchter tragen die Verantwortung dafür, dass nur gesunde Tiere zur Zucht eingesetzt werden. Insbesondere bei Hunden, Katzen und Tieren mit speziellen Merkmalen sind Programme oder Dokumentationen über tierärztliche Untersuchungen und Risikofaktoren erforderlich. Eine wissenschaftliche Kommission wird den zuständigen Minister beraten und die Programme zur Vermeidung von Qualzucht beurteilen. Der Minister kann per Verordnung Rassen, die besonders von Qualzuchtsymptomen betroffen sind, von der Zucht ausschließen.

 

Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel

Das Verbot der Verbringung von Hunden ins Ausland zur Durchführung in Österreich verbotener Eingriffe wird auf alle Tiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, ausgeweitet. Strafbar ist auch, wer Tiere vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier trennt oder erwirbt. Diese Maßnahmen sollen den illegalen Handel mit Tieren erschweren.

 

Für die Haltung von Tieren zur Zucht ist nach Überschreitung bestimmter Grenzwerte eine Bewilligung erforderlich. Diese Bestimmung greift beispielsweise, wenn jährlich mehr als zwei Würfe Hundewelpen oder drei Würfe Katzenwelpen abgegeben werden. Um Qualzucht zu verhindern, kann die Zucht untersagt und die Kastration konkreter Tiere angeordnet werden.

 

Erweiterte Tatbestände bei Tierquälerei

Das Verbot der Tierquälerei wird um neue Tatbestände erweitert, insbesondere bei Vögeln und Reptilien. So wird bei Vögeln das teilweise Fehlen des Federkleides nur bis zu einer Obergrenze von 10 % toleriert. Stark verlängerte Federn, die die Bewegung oder Sicht beeinträchtigen, fallen ebenfalls unter das Verbot. Bei Reptilien wird eine Reduktion der Beschuppung als qualzuchtrelevant eingestuft.

 

Um Schmerzen und Leiden bei der Verwendung von Halsbändern oder Fixationsvorrichtungen zu vermeiden, wird die Rechtslage verschärft. Halsbänder ohne Stoppfunktion, die das Atmen erschweren, sind künftig verboten. Auch Vorrichtungen zur Bewegungseinschränkung, die physiologische Abläufe wie das Hecheln oder die Wasseraufnahme verhindern, sind verboten. Ausnahmen gibt es nur für sicherheitspolizeiliche Maßnahmen, Diensthunde und tierärztliche Anwendungen.

 

Sachkundenachweis für Tierhalter

Ab 1. Juli 2026 müssen Personen, die Hunde, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel halten möchten, einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Nachweis besteht aus einem Kurs im Umfang von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Für Halter von mindestens sechs Monate alten Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit mit dem jeweiligen Tier innerhalb eines Jahres verpflichtend.

 

Erweiterung der Tierdatenbank

Die Datenbank, in der bisher mittels Mikrochip gekennzeichnete Hunde und Zuchtkatzen registriert wurden, wird erweitert. Neu aufgenommen werden Sachkundenachweise und nähere Angaben zu den Züchtern. Dies dient der Kontrolle der Tierschutzbestimmungen und der Identifizierung von Züchtern im Ausland, die wiederholt Tierschutzprobleme verursachen. Auch die Löschung des gesamten Stammdatensatzes bei Tod eines Tieres wird normiert.

 

Weitere Neuerungen und Ausnahmen

Generell verboten wird die Haltung von Kamelen und Büffeln in Zirkussen. Bei der Ausbildung von Hunden kann der Bundesminister per Verordnung nähere Bestimmungen festlegen oder bestimmte Ausbildungen verbieten. Für Personen, die Hunde ausbilden oder an Ausbildungen teilnehmen, können besondere Befähigungsnachweise vorgeschrieben werden.

 

Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz wird in eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und übernimmt die Tätigkeit als Geschäftsstelle der neu zu gründenden Kommission zur Vermeidung von Qualzucht.

 

Diese umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes stellt einen bedeutenden Schritt zum verbesserten Schutz von Heimtieren in Österreich dar und setzt klare Rahmenbedingungen zur Vermeidung von Qualzucht und illegalem Welpenhandel.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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