CH: Walliser Firmen Kooperieren Mit WEKO: Einigung über Kartellrechtlich Problematische Vergabeverfahren

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - In einer bemerkenswerten Entwicklung haben vier Unternehmen aus dem Unterwallis eine einvernehmliche Einigung mit der Wettbewerbskommission (WEKO) über ihre kartellrechtlich problematischen Verhaltensweisen während kommunalen Beschaffungsverfahren im Entsorgungsbereich erzielt.

 

Die Gemeinden im Wallis sind verantwortlich für die Sammlung und Entsorgung von Haushaltskehricht, Glas, Papier und anderen Materialien. Diese Aufgaben werden oft an private Unternehmen vergeben, die sich durch Ausschreibungen um die Aufträge bewerben. Die WEKO hat das Angebotsverhalten von vier Unternehmen während solcher Vergabeverfahren untersucht und festgestellt, dass in zwei Fällen Absprachen getroffen wurden.

 

Darüber hinaus untersuchte die WEKO eine Kooperationsform von drei Firmen im Entsorgungsbereich, die eine Plattform zur Optimierung des Abfalltransports planten. Obwohl solche Kooperationen häufig wirtschaftliche Vorteile bringen, überschritten die beteiligten Unternehmen den zulässigen Rahmen, indem sie vertrauliche Informationen austauschten – ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht.

 

Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die WEKO und die betroffenen Unternehmen darauf, künftig problematische Verhaltensweisen zu unterlassen. Aufgrund der guten Kooperation mit der Behörde und der geringfügigen Verstöße werden drei der vier Unternehmen nicht mit einer Busse belegt. Nur ein Unternehmen muss eine Sanktion in Höhe von etwa 100.000 Franken zahlen.

 

Die Präsidentin der WEKO, Laura Melusine Baudenbacher, betonte die Bedeutung der Einhaltung des Kartellrechts: „Die WEKO wird weiterhin wachsam sein und sicherstellen, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.“ Auch Patrik Ducrey, Direktor der WEKO, hob hervor: „Diese Einigung zeigt, dass Zusammenarbeit mit der Behörde bei gleichzeitiger Einhaltung der Gesetze zu positiven Ergebnissen führen kann.“

Die Entscheidung der WEKO kann vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht werden, falls eine der Parteien Einspruch erhebt.

 

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Aufgabe, den Wettbewerb in der Schweiz zu fördern und unfaire Geschäftspraktiken zu unterbinden. Kartellrechtliche Verstöße wie Preisabsprachen oder der Austausch sensibler Informationen unter Konkurrenten können den Markt verzerren und den Wettbewerb beeinträchtigen.

 

Die Einigung im Unterwallis stellt ein klares Signal dar, dass solche Verhaltensweisen nicht toleriert werden. Die WEKO zeigt jedoch auch Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Vermeidung schwerer Sanktionen, wenn Unternehmen aktiv an der Aufklärung und Behebung von Verstößen mitwirken.

 

 

Herausgeber: Wettbewerbskommission http://www.weko.admin.ch/


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